Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 202/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Einbringung der Gebühr
§ 6.Paragraph 6,
Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben. Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2025
Dokumentnummer
NOR40271835