Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 148/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2025,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
KAPITEL IIIKAPITEL römisch drei
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN ZUM DATENAUSTAUSCH
Artikel 10
Grundsätze für den Austausch von DNA-Daten und daktyloskopischen Daten
(1)Absatz eins,Die Parteien halten beim Austausch von DNA-Daten und daktyloskopischen Daten bestehende Standards ein.
(2)Absatz 2,Das Übermittlungsverfahren bei der automatisierten Suche und dem Abgleich von DNA- Profilen und daktyloskopischen Daten wird innerhalb einer dezentralen Struktur abgewickelt.
(3)Absatz 3,Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um die Vertraulichkeit und Datenintegrität der an andere Parteien übermittelten Daten zu gewährleisten; dazu gehört auch ihre Verschlüsselung.
(4)Absatz 4,Die Parteien treffen geeignete Vorkehrungen, um die Datenintegrität der den anderen Parteien zur Verfügung gestellten oder zum Abgleich übermittelten DNA-Profile und daktyloskopischen Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen internationalen Standards entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Dokumentnummer
NOR40271996