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Art. 27

Fassungen
ab 19.10.2025 — BGBl. III Nr. 148/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 27 heute19.10.2025 BGBl. III Nr. 148/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2025,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 27

Inkrafttretensdatum

19.10.2025BGBl. III Nr. 148/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Text

Artikel 27

Kündigung und Suspendierung

  1. Absatz eins,Das vorliegende Übereinkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Absatz 2,Jede Partei kann das vorliegende Übereinkommen jederzeit durch schriftliche Notifikation an den Depositär kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach Eingang der Notifikation beim Depositär rechtswirksam.
  3. Absatz 3,Die Regelungen von Kapitel römisch vier für verarbeitete Daten gelten ungeachtet einer Beendigung des vorliegenden Übereinkommens.
  4. Absatz 4,Eine Partei kann die Durchführung dieses Übereinkommens ganz oder teilweise suspendieren, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung, zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist. Die Parteien unterrichten den Depositär umgehend vom Ergreifen oder der Beendigung einer solchen Maßnahme. Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes werden 15 Tage nach Eingang der Notifikation beim Depositär rechtswirksam.
  5. Absatz 5,Der Depositär unterrichtet die anderen Parteien unverzüglich von einer Kündigung oder einer Suspendierung.

Zu Urkund dessen haben die ordnungsgemäß bevollmächtigten Unterfertigten das vorliegende Übereinkommen unterzeichnet:

Geschehen zu Wien am 13. September 2018, in einer einzigen originalen Ausfertigung in englischer Sprache.

Im RIS seit

03.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012973

Dokumentnummer

NOR40272013