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Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – November 2025

Fassungen (Gesetz)
ab 14.11.2025 — BGBl. II Nr. 241/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute14.11.2025 BGBl. II Nr. 241/2025 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
14.11.2025
Art. 1