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Übereinkommen (Nr. 116) über die Abänderung der Schlussartikel, 1961

Kundmachung
BGBl. Nr. 39/1964 · 23.03.1964
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 39/1964 23.03.1964 39. Übereinkommen Nr. 116 über die teilweise Abänderung der von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihren ersten 32 Tagungen angenommenen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Bestimmungen, betreffend die Ausarbeitung von Berichten über die Durchführung der Übereinkommen durch den Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt