Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 21Paragraph 21
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz eins,Die Mitarbeiterinnen sind durch die gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
(2)Absatz 2,Die Vorgesetzten sollen die Teilnahme an einem Wiedereinstiegsseminar – sofern angeboten – ermöglichen.
(3)Absatz 3,Wiedereinsteigerinnen sollen bevorzugt zu Fortbildungsseminaren zugelassen werden.
(4)Absatz 4,Wiedereinsteigerinnen ist auch Coaching und Einzelsupervision anzubieten.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Dokumentnummer
NOR40273152