Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 279/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 279/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2026BGBl. II Nr. 279/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Mindestlohntarif
für im Haushalt Beschäftigte für Österreich

M 20/2025/XXV/99/1

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Dieser Mindestlohntarif gilt:

  1. Ziffer eins
    Räumlich: für das Bundesgebiet der Republik Österreich;
  2. Ziffer 2
    fachlich und persönlich: für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den römisch eins. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes vom 14. Dezember 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, in der jeweils geltenden Fassung, und
    1. Litera a
      unter das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAngG) vom 23. Juli 1962, Bundesgesetzblatt Nr. 235, in der jeweils geltenden Fassung, fallen;
    2. Litera b
      nicht unter das HGHAngG fallen, jedoch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
      • Strichaufzählung
        für die keine kollektivvertragsfähige Körperschaft besteht oder die nicht selbst kollektivvertragsfähig sind oder
      • Strichaufzählung
        die nach Inkrafttreten des Mindestlohntarifes die Kollektivvertragsfähigkeit erlangen oder einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange für sie kein Kollektivvertrag abgeschlossen wird,
      einschlägige Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten verrichten oder die im Auftrage solcher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei dritten Personen diese Arbeiten in privaten Haushalten verrichten. Ausgenommen sind jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten als Wartung und Reinhaltung des Hauses zu werten sind.

Schlagworte

Reinigungsarbeit

Im RIS seit

09.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2025

Gesetzesnummer

20013039

Dokumentnummer

NOR40273174