Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2026× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2026 Fassungen (Gesetz) ab 13.02.2026 — BGBl. II Nr. 21/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.02.2026 BGBl. II Nr. 21/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1