Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
MyHealth@EU-Rollenverteilungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 32/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
1. Unterabschnitt
Österreich als Herkunftsmitgliedstaat
Die Rolle des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Der jeweils behandelnde Arzt oder die jeweils behandelnde Ärztin hat die Verarbeitungstätigkeiten der Erstellung eines e-Rezepts gemäß § 31a ASVG, das in einem EU- oder EWR-Staat eingelöst werden soll, unter Erfüllung der inhaltlichen Vorgaben des § 3a Rezeptpflichtgesetz, BGBl. I Nr. 163/2019 in der jeweils geltenden Fassung, zu verantworten.Der jeweils behandelnde Arzt oder die jeweils behandelnde Ärztin hat die Verarbeitungstätigkeiten der Erstellung eines e-Rezepts gemäß Paragraph 31 a, ASVG, das in einem EU- oder EWR-Staat eingelöst werden soll, unter Erfüllung der inhaltlichen Vorgaben des Paragraph 3 a, Rezeptpflichtgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung, zu verantworten. (2)Absatz 2,Dem jeweils behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin obliegen folgende Pflichten:
Hinweis auf die von der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister zur Verfügung gestellte Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO undHinweis auf die von der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister zur Verfügung gestellte Datenschutzinformation gemäß Artikel 13, DSGVO und
Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III der DSGVO, sofern diese unmittelbar und ausschließlich die Inhalte eines e-Rezepts gemäß Abs. 1 betreffen.Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel römisch drei der DSGVO, sofern diese unmittelbar und ausschließlich die Inhalte eines e-Rezepts gemäß Absatz eins, betreffen.
Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026
Dokumentnummer
NOR40276356