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Anl. 1 WFA-KlimaV

Fassungen
ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 43/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 43/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

WFA-Klima-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2026BGBl. II Nr. 43/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-KlimaV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage 1 zu Paragraph 6 Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima Die Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Klima

Fragen

Treibhausgase

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen oder die Kohlenstoffspeicherung in Österreich?

Anpassungsfähigkeit

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Fähigkeit von Umwelt, Gesellschaft, Arbeitswelt und Wirtschaft sich gegenüber den Folgen des Klimawandels anzupassen? (zB: Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen, Extremwetterereignisse)

Im RIS seit

05.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2026

Gesetzesnummer

20013113

Dokumentnummer

NOR40276513