Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
17.03.2026 bis 31.12.2028 — BGBl. II Nr. 49/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute17.03.2026 BGBl. II Nr. 49/2026 (Stammfassung) · aufgehoben
Anl. 117.03.202631.12.2028 BGBl. II Nr. 49/2026 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2026

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 49 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

17.03.2026BGBl. II Nr. 49/2026

Außerkrafttretensdatum

31.12.2028

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz; 80/01 Organisationsrecht

Text

Anlage römisch eins

  1. Ziffer eins
    STAMMDATEN
    Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Zustelladresse, Angaben zu verantwortlichen Personen (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Funktion)
  2. Ziffer 2
    ALLGEMEINE BETRIEBSMERKMALE
  3. 2 Punkt eins
    Standort des Betriebs
  4. 2 Punkt eins Punkt eins
    Betriebsnummer/Unternehmensnummer
  5. 2 Punkt eins Punkt 2
    Gemeindenummer
  6. 2 Punkt eins Punkt 3
    NUTS-3-Region
  7. 2 Punkt eins Punkt 4
    Benachteiligtes Gebiet (Berggebiet, Kleines Gebiet, Sonstiges benachteiligtes Gebiet, nicht benachteiligtes Gebiet)
  8. 2 Punkt eins Punkt 5
    Betrieb mit Erschwernispunkten (Anzahl der Erschwernispunkte eines Betriebs/Erschwernispunkte-Gruppe)
  9. 2 Punkt eins Punkt 6
    Geografischer Standort: Code für die Gitterzelle gemäß INSPIRE
  10. 2 Punkt 2
    Rechtsform
  11. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Einzelperson
  12. 2 Punkt 2 Punkt 2
    Gemeinsames Eigentum (Ehegemeinschaft bzw. Gemeinschaft naher Verwandter)
  13. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Personengemeinschaft
  14. 2 Punkt 2 Punkt 4
    Juristische Person
  15. 2 Punkt 2 Punkt 4 Punkt eins
    Ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?
  16. 2 Punkt 3
    Gemeinschaftslandeinheit
  17. 2 Punkt 4
    Der Inhaber ist Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem Betrieb und daher durch INVEKOS erfasst.
  18. 2 Punkt 5
    Der Betriebsinhaber ist ein Junglandwirt oder Neueinsteiger, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der GAP finanzielle Unterstützung erhalten hat.
  19. 2 Punkt 6
    Angaben zum Betriebsleiter
  20. 2 Punkt 6 Punkt eins
    Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
  21. 2 Punkt 6 Punkt 2
    Gemeinsamer Haushalt mit Betriebsinhaber
  22. 2 Punkt 6 Punkt 3
    Ausübung der Funktion als Betriebsleiter: Jahr des Beginns der Tätigkeit als Betriebsleiter
  23. 2 Punkt 6 Punkt 4
    Geburtsjahr
  24. 2 Punkt 6 Punkt 5
    Geschlecht
  25. 2 Punkt 6 Punkt 6
    Hauptberuf
  26. 2 Punkt 6 Punkt 7
    Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
    im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
    andere Erwerbstätigkeiten:
    unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
    nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  27. 2 Punkt 6 Punkt 8
    Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung des Betriebsleiters
  28. 2 Punkt 6 Punkt 9
    Bildungsmaßnahmen des Betriebsleiters in den vergangenen zwölf Monaten
  29. 2 Punkt 7
    Besitzverhältnisse (auf den Betriebsinhaber bezogen) und Pachtpreise
  30. 2 Punkt 7 Punkt eins
    Besitzverhältnisse in Hektar/Ar
    Fläche im Eigentum insgesamt
    landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum
    verpachtete Fläche insgesamt
    verpachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
    sonst zur Bewirtschaftung abgegebene Fläche insgesamt
    sonst zur Bewirtschaftung abgegebene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    zugepachtete Fläche insgesamt
    zugepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
    sonst zur Bewirtschaftung erhaltene Fläche insgesamt
    sonst zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    gemeinschaftlich genutzte Fläche insgesamt
    gemeinschaftlich landwirtschaftlich genutzte Fläche
    bewirtschaftete Fläche insgesamt
    landwirtschaftlich genutzte Fläche
  31. 2 Punkt 7 Punkt 2
    Durchschnittlicher ortsüblicher Pachtpreis (Wert pro Hektar)
    Für Ackerland
    Für Grünland
    Für Obstkulturen
    Für Weinkulturen
    Für Almen
    Für Forst
  32. 2 Punkt 8
    Biologische Landwirtschaft (Biobetrieb)
  33. 2 Punkt 8 Punkt eins
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes, die nach den Vorschriften für die biologische Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834 aus 2007,, Amtsblatt Nummer L 150 vom 14.6.2018 Seite 1, in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/474, ABl. Nr. 98 vom 25.3.2022 S. 1, bewirtschaftet wird (zur Herstellung zertifizierter Bio-Produkte umgestellte Fläche sowie in Umstellung befindliche Fläche)
  34. 2 Punkt 8 Punkt eins Punkt eins
    umgestellte Fläche (in Hektar/Ar)
  35. 2 Punkt 8 Punkt eins Punkt 2
    in Umstellung befindliche Fläche (in Hektar/Ar)
  36. Ziffer 3
    FLÄCHEN (in Hektar/Ar), darunter biologisch bewirtschaftete Fläche (in Hektar/Ar)
    Anbau auf dem Ackerland (Hauptnutzung)
  37. 3 Punkt eins
    Getreide und Mais (einschl. Saatgut)
    Winterweichweizen
    Sommerweichweizen
    Sommerhartweizen (Durum)
    Winterhartweizen (Durum)
    Dinkel
    Roggen (Winter/Sommer)
    Wintergerste
    Sommergerste
    Hafer (Winter/Sommer)
    Triticale (Winter/Sommer)
    Wintermenggetreide
    Sommermenggetreide
    Sorghum
    Rispenhirse
    Sonstiges Getreide
    Körnermais einschl. Mais für Corn-Cob-Mix (CCM)
    Silomais und Grünmais
  38. 3 Punkt 2
    Eiweißpflanzen (einschl. Saatgut)
    Körnererbsen
    Ackerbohnen
    Süßlupinen
    Linsen, Kichererbsen und Wicken
    Andere Hülsenfrüchte (einschl. Gemenge von Getreide mit Hülsenfrüchten)
    Sojabohnen
  39. 3 Punkt 3
    Ölsaaten (einschl. Saatgut)
    Raps und Rübsen
    Sonnenblumen
    Öllein (Leinsamen)
    Ölkürbis
    Hanf
    Sonstige Ölfrüchte
  40. 3 Punkt 4
    Sonstige Alternativkulturen
    Mohn
    Hopfen
    Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
    Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen, Flachs, Hanf ausschließlich zur Fasernutzung, sonstige Faserpflanzen etc.)
  41. 3 Punkt 5
    Ackerfutterflächen (ohne Saatgutvermehrung)
    Rotklee und sonstige Kleearten
    Luzerne
    Kleegras
    Grünschnittroggen und sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte
    Futtergräser und sonstiger Feldfutterbau
    Wechselwiesen
  42. 3 Punkt 6
    Andere Ackerkulturen
    Früh- und Speisekartoffeln (einschl. Saatkartoffeln)
    Stärke- und Speiseindustriekartoffeln
    Zuckerrüben (ohne Saatgut)
    Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte (ohne Saatgut)
    Erdbeeren
    Gemüse im Freiland: Feldanbau
    Gemüse im Freiland: Gartenbau
    Gemüse unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
    Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
    Blumen und Zierpflanzen: Unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
    Energiegräser
    Sämereien und Pflanzgut
    Brachfläche (Grünbrache)
    Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
    Ackerland insgesamt
    Gemüse im Freiland: Feldgemüse im Zweitanbau (Folgekultur)
  43. 3 Punkt 7
    Dauerkulturen
    Nutzgärten für den Eigenbedarf
    Intensivobstanlagen
    Kernobst
    Steinobst
    Beerenobst (ohne Erdbeeren)
    Schalenobst (Nüsse)
    Sonstiges Obst
    Extensivobstanlagen
    Kernobst (%-Flächenanteil)
    Steinobst (%-Flächenanteil)
    Beerenobst (ohne Erdbeeren) (%-Flächenanteil)
    Schalenobst (Nüsse) (%-Flächenanteil)
    Sonstiges Obst (%-Flächenanteil)
    Nutzung der Extensivobstflächen (überwiegend für Eigenbedarf oder überwiegend für Vermarktung/Verkauf)
    Weingärten
    Keltertrauben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
    Rebschulen
    Baumschulen
    Forstbaumschulen
    Christbaumkulturen
    Holunder
    Sonstige Dauerkulturen
  44. 3 Punkt 8
    Dauergrünland
    Einmähdige Wiesen
    Mähweiden/-wiesen mit zwei Nutzungen
    Mähweiden/-wiesen mit drei und mehr Nutzungen
    Dauerweiden
    Hutweiden
    Almen (Almfutterfläche)
    Bergmähder
    Streuwiesen
    Grünlandbrache
    Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen
  45. 3 Punkt 9
    Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
    Wald (inkl. Wald auf Alpflächen im Sinne des Forstgesetzes 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,)
    Energieholzflächen
    Forstgärten
    Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen / Nicht genutztes Grünland
    Landschaftselemente (LSE)
    Fließende und stehende Gewässer
    Unkultivierte Moorflächen
    Gebäude- und Hofflächen
    Sonstige unproduktive Flächen
    Gesamtfläche
  46. 3 Punkt 10
    Zuchtpilze (Fläche in m²)
  47. Ziffer 4
    VIEHBESTAND (Anzahl der Tiere, darunter Anzahl der biologisch gehaltenen Tiere)
  48. 4 Punkt eins
    Pferde und andere Einhufer
  49. 4 Punkt 2
    Rinder
    Jungvieh bis unter ein Jahr, männlich und weiblich
    Jungvieh von einem Jahr bis unter zwei Jahre, jeweils männlich und weiblich
    Rinder von zwei Jahren und älter
    Stiere und Ochsen
    Kalbinnen
    Milchkühe
    Andere Kühe
  50. 4 Punkt 3
    Schafe (jeden Alters)
    Mutterschafe und gedeckte Lämmer (weibliche Zuchttiere)
    Andere Schafe
  51. 4 Punkt 4
    Ziegen (jeden Alters)
    Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen (weibliche Zuchttiere)
    Andere Ziegen
  52. 4 Punkt 5
    Schweine
    Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
    Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
    Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    50 bis unter 80 kg
    80 bis unter 110 kg
    110 kg und mehr
    Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    Jungsauen, noch nie gedeckt
    Jungsauen, erstmals gedeckt
    Ältere Sauen, nicht gedeckt
    Ältere Sauen, gedeckt
    Zuchteber
  53. 4 Punkt 6
    Geflügel
    Mastküken und Jungmasthühner
    Küken und Junghennen für Legezwecke – vor Legereife bzw. vor Einstallung als Legehennen
    Legehennen – ab Legereife bzw. ab Einstallung als Legehennen
    Hähne
    Truthühner
    Enten
    Gänse
    Strauße
    Sonstiges Geflügel
  54. 4 Punkt 7
    Hirsche und Hirschkühe (Rotwild, Sikawild, Damwild)
  55. 4 Punkt 8
    Sonstige Nutztiere (z. B. Neuweltkamele, Lamas, Alpakas, Kaninchen für Mast oder Zucht etc.)
  56. 4 Punkt 9
    Bienen (Stöcke)
  57. Ziffer 5
    ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN
    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  58. 5 Punkt eins
    Familieneigene Arbeitskräfte und sonstige Personen im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
  59. 5 Punkt eins Punkt eins
    Betriebsinhaber/Bewirtschafter
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Hauptberuf
    Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
    im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
    andere Erwerbstätigkeiten:
    unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
    nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen, und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  60. 5 Punkt eins Punkt 2
    zu allen weiteren Personen
    Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
    Gemeinsamer Haushalt mit dem Betriebsinhaber
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Hauptberuf
    Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
    im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
    andere Erwerbstätigkeiten:
    unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
    nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen, und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
  61. 5 Punkt 2
    Familienfremde Arbeitskräfte
  62. 5 Punkt 2 Punkt eins
    Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
    Anzahl der Personen nach Beschäftigungsgruppen:
    Geschlecht
    Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
    im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
  63. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
    Anzahl je Geschlecht
    Summe der Arbeitstage
  64. 5 Punkt 3
    Agrardienstleistungen (Summe der Stunden)
  65. 5 Punkt 4
    Sicherheitsplan/-plakette
  66. 5 Punkt 5
    AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN (NEBENTÄTIGKEITEN) DES BETRIEBES (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben)
  67. 5 Punkt 5 Punkt eins
    Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen
  68. 5 Punkt 5 Punkt 2
    Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten
  69. 5 Punkt 5 Punkt 3
    Einkünfte aus Handwerk (z. B. Holzschnitzerei)
  70. 5 Punkt 5 Punkt 4
    Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den Verkauf (ausgenommen Weinproduktion aus eigenen Trauben)
  71. 5 Punkt 5 Punkt 5
    Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke
  72. 5 Punkt 5 Punkt 6
    Be- und Verarbeitung von Holz (z. B. Sägewerk)
  73. 5 Punkt 5 Punkt 7
    Einkünfte aus Aquakultur
  74. 5 Punkt 5 Punkt 8
    Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebes)
    Landwirtschaftlich (für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
    Nichtlandwirtschaftlich (Kommunaldienst, Winterdienst udgl.)
  75. 5 Punkt 5 Punkt 9
    Einkünfte aus der Forstwirtschaft (ausgenommen Fremdwerbung bzw. Stockverkauf)
  76. 5 Punkt 5 Punkt 10
    Sonstige
  77. 5 Punkt 6
    Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten (Nebentätigkeiten), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen: Anteil an der Endproduktion (Gesamtumsatz) des Betriebes (in Prozentklassen)
  78. Ziffer 6
    AN MASSNAHMEN DER LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG UND ÖKOREGELUNGEN BETEILIGTE BETRIEBE
  79. 6 Punkt eins
    Umwelt- oder Klimaverpflichtungen
  80. 6 Punkt eins Punkt eins
    Umwelt- oder Klimaverpflichtungen
  81. 6 Punkt eins Punkt 2
    Tierwohl oder antimikrobielle Resistenz
  82. 6 Punkt eins Punkt 3
    Umstellung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus
  83. 6 Punkt eins Punkt 4
    Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Entwicklung der genetischen Ressourcen
  84. 6 Punkt 2
    Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen
  85. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Natürliche Benachteiligung außerhalb von Berggebieten
  86. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Natürliche Benachteiligung in Berggebieten
  87. 6 Punkt 3
    Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben
  88. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Landwirtschaftliche Flächen mit gebietsspezifischen Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Natura 2000)
  89. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Landwirtschaftliche Flächen mit gebietsspezifischen Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (Wasserrahmenrichtlinie)
  90. 6 Punkt 4
    Investitionen sowie Investitionen in Bewässerung
  91. 6 Punkt 4 Punkt eins
    Investitionen im Betrieb
  92. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Investitionen im Betrieb zur Verbesserung bestehender Bewässerungssysteme im Betrieb
  93. 6 Punkt 4 Punkt 3
    Investitionen im Betrieb zur Einrichtung neuer Bewässerungssysteme im Betrieb
  94. 6 Punkt 4 Punkt 4
    Nichtproduktive Investitionen, die zu Umwelt- und Klimazielen im Betrieb beitragen
  95. 6 Punkt 4 Punkt 5
    Investitionen in Diversifizierung im Betrieb
  96. 6 Punkt 4 Punkt 6
    Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarer Energie im Betrieb
  97. 6 Punkt 4 Punkt 7
    Investitionen für das Tierwohl
  98. 6 Punkt 4 Punkt 8
    Investitionen für die Wiederherstellung des land- oder forstwirtschaftlichen Potenzials nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen
  99. 6 Punkt 5
    Investitionen in Wald
  100. 6 Punkt 5 Punkt eins
    Investitionen in bestehende Wälder
  101. 6 Punkt 6
    Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum
  102. 6 Punkt 6 Punkt eins
    Niederlassung von Junglandwirten
  103. 6 Punkt 7
    Zusammenarbeit
  104. 6 Punkt 7 Punkt eins
    Zusammenarbeit zur Förderung und Unterstützung von Qualitätsregelungen
  105. 6 Punkt 7 Punkt 2
    Zusammenarbeit zur Unterstützung von Erzeugergruppierungen, Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden
  106. 6 Punkt 7 Punkt 3
    Vorbereitung und Umsetzung von Innovationsprojekten der operationellen Gruppe der EIP
  107. 6 Punkt 8
    Austausch und die Verbreitung von Wissen und Information
  108. 6 Punkt 8 Punkt eins
    Erhalt von Beratung im Betrieb
  109. Ziffer 7
    STALLHALTUNGSVERFAHREN UND DÜNGEMITTEL
  110. 7 Punkt eins
    Stallhaltungsverfahren – Unterbringung der Tiere
  111. 7 Punkt eins Punkt eins
    Milchkühe
  112. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  113. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 2
    Haltungsverfahren für Milchkühe – Anzahl der Plätze
    Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
    Anbindestall – Gülle
    Laufstall– Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
    Laufstall– Gülle
    Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
    Sonstige – Gülle
    Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
    Gesamtanzahl der Plätze
  114. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die Milchkühe zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
  115. 7 Punkt eins Punkt eins Punkt 4
    Milchkühe mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  116. 7 Punkt eins Punkt 2
    Sonstige Rinder
  117. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  118. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
    Anbindestall – Einstreu (Festmist und Jauche)
    Anbindestall – Gülle
    Laufstall – Einstreu (Festmist und Jauche oder Tiefstallmist)
    Laufstall – Gülle
    Sonstige – Einstreu (Festmist und Jauche)
    Sonstige – Gülle
    Ständige/ganzjährige Freilandhaltung
    Gesamtanzahl der Plätze
  119. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die sonstigen Rinder zeitweise im Freien auf der Weide verbringen
  120. 7 Punkt eins Punkt 2 Punkt 4
    Sonstige Rinder mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  121. 7 Punkt eins Punkt 3
    Zuchtschweine
  122. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  123. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
    Vollspaltenboden
    Teilspaltenboden
    Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
    Tiefstallhaltung
    Andere Stallungsarten
    Freilandhaltung
    Gesamtanzahl der Plätze
  124. 7 Punkt eins Punkt 3 Punkt 3
    Anzahl der Monate, die die Zuchtschweine in Freilandhaltung verbringen
  125. 7 Punkt eins Punkt 4
    Sonstige Schweine
  126. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  127. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
    Vollspaltenboden
    Teilspaltenboden
    Befestigter Boden mit Stroh (ohne Tiefstallhaltung)
    Tiefstallhaltung
    Andere Stallungsarten
    Freilandhaltung
    Gesamtanzahl der Plätze
  128. 7 Punkt eins Punkt 4 Punkt 3
    Sonstige Schweine mit Auslauf am Hof (ja/nein)
  129. 7 Punkt eins Punkt 5
    Legehennen
  130. 7 Punkt eins Punkt 5 Punkt eins
    Durchschnittsbestand (Anzahl der Tiere)
  131. 7 Punkt eins Punkt 5 Punkt 2
    Haltungsverfahren – Anzahl der Plätze
    Stroh (Tiefstall – Laufstall)
    Volierenhaltung
    Andere Stallungsarten
    Freilandhaltung
    Gesamtanzahl der Plätze
  132. 7 Punkt 2
    Technologie
  133. 7 Punkt 2 Punkt eins
    Nutzung von Management-Informationssystemen Ja/Nein
  134. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Anwendung von Spurführungssystemen mittels Korrektur-Signal (GPS) Ja/Nein
  135. 7 Punkt 3
    Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln im Betrieb
  136. 7 Punkt 3 Punkt eins
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Mineraldünger gedüngt wird (in Hektar/Ar)
  137. 7 Punkt 3 Punkt 2
    Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Erhebungszeitraum mit Wirtschaftsdünger (Festmist oder Gülle) gedüngt wird (in Hektar/Ar)
  138. 7 Punkt 3 Punkt 3
    Wirtschaftsdüngermanagement
  139. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt eins
    Im eigenen Betrieb angefallener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  140. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 2
    An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  141. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 2
    Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  142. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 3
    Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Flüssigmist (Gesamtmenge in m³)
  143. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 4
    Im eigenen Betrieb angefallener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  144. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 5
    An andere Betriebe verkaufter oder abgegebener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  145. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 6
    Aus anderen Betrieben zugekaufter oder übernommener Festmist (Gesamtmenge in m³)
  146. 7 Punkt 3 Punkt 3 Punkt 7
    Im Betrieb ausgebrachter/verfügbarer Festmist (Gesamtmenge in m³)
  147. 7 Punkt 3 Punkt 4
    Organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (außer Wirtschaftsdünger), die im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden (Gesamtmenge in m³)
  148. 7 Punkt 3 Punkt 5
    Techniken der Wirtschaftsdüngerausbringung (Anteil der ausgebrachten Menge an der Gesamtmenge – in %)
  149. 7 Punkt 3 Punkt 5 Punkt eins
    Festmistausbringung
    Breitverteilung
    Ohne Einarbeitung
    Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
    Einarbeitung nach 4 Stunden
  150. 7 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 2
    Flüssigmistausbringung (Gülle, Jauche)
    Breitverteilung (z. B. Prallteller/Werfer, Pendelverteiler)
    Ohne Einarbeitung
    Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden
    Einarbeitung nach 4 Stunden
  151. 7 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 3
    Reihenverteilung
    Schleppschlauch
    Schleppschuh
  152. 7 Punkt 3 Punkt 5 Punkt 4
    Injektion
    Flach/offener Schlitz
    Tief/geschlossener Schlitz
  153. 7 Punkt 3 Punkt 6
    Einrichtungen (Anteil des Wirtschaftsdüngers – in %) und Lagerkapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger (Anzahl der Monate)
  154. 7 Punkt 3 Punkt 6 Punkt eins
    Festmistlagerung
    Mistlagerstätte auf befestigter Bodenplatte
    Feldmieten
    Belüftete/umgesetzte Mistkompostmieten
    Festmist in Tiefstallsystemen
    Andere Lagerstätten
  155. 7 Punkt 3 Punkt 6 Punkt 2
    Flüssigmistlagerung
    Güllekeller
    Jauche-/Güllebehälter/-lagune ohne Abdeckung
    Jauche-/Güllebehälter/-lagune mit durchlässiger Abdeckung (Schwimmdecke)
    Jauche-/Güllebehälter/-lagune mit undurchlässiger Abdeckung (inkl. Biogasanlage)
  156. Ziffer 8
    REBANLAGEN
  157. 8 Punkt eins
    Mit Keltertrauben bestockte Fläche (Hektar/Ar)
  158. 8 Punkt eins Punkt eins
    nach Auspflanzungsjahr (Hektar/Ar)
  159. 8 Punkt eins Punkt 2
    nach Rebsorten (Hektar/Ar)

Schlagworte

Heilpflanze, Duftpflanze, Frühkartoffel, Stärkekartoffel, Gebäudefläche, Gesundheitsleistung, Sozialleistung, Bearbeitung, Umweltverpflichtung, Umweltziel

Im RIS seit

16.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2026

Gesetzesnummer

20013118

Dokumentnummer

NOR40276583