Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 54/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Frauenförderungsgebot
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (§ 2 Abs. 4 B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.Es gehört zu den Dienstpflichten der Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers (Paragraph 2, Absatz 4, B-GlBG), nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Im Falle einer Unterrepräsentation hat die jeweilige Dienstbehörde geeignete Frauen anzusprechen und zur Bewerbung einzuladen.
(2)Absatz 2,Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der
dauernd Beschäftigten in der betreffenden Besoldungsgruppe, im betreffenden Entlohnungsschema oder in der betreffenden Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe oder
wenn eine Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen besteht – dauernd Beschäftigten in der betreffenden Gruppe oder
sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Z 1 entfallen,sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die dauernd Beschäftigten in der betreffenden, keine Unterteilung in Gruppen aufweisende Kategorie nach Ziffer eins, entfallen,
im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde weniger als 50% beträgt.
(3)Absatz 3,Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Arbeitsplätze der Entlohnungsschemata v sind dabei der ihrer Bewertung im Beamtenrecht entsprechenden Verwendungsgruppe und Funktionsgruppe (einschließlich Grundlaufbahn) zuzuordnen.
(4)Absatz 4,Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß § 11b B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG besteht.Die in der Anlage angeführten verbindlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteiles legen fest, dass im Sinne einer etappenweisen Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen bis zum Erreichen des Ausmaßes von 50% die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme von Frauen in den Bundesdienst gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG und zum Vorrang von Frauen beim beruflichen Aufstieg gemäß Paragraph 11 c, B-GlBG besteht.
Als sonstige „hervorgehobene Verwendungen (Funktionen)“ sind anzusehen:
im Bereich der Zentralstelle
die Generalsekretärin oder der Generalsekretär
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs
die Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter
die Generaldirektorin oder der Generaldirektor
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Generaldirektorin oder des Generaldirektors
die Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen
die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 1
die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 2
die Referatsleiterinnen und Referatsleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Referatsleiterinnen und Referatsleiter
im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Richterinnen und Richter
die Präsidentin oder der Präsident des Obersten Gerichtshofs
die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs
die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
die Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz
die Kammervorsitzenden und Leiterinnen und Leiter der Außenstellen des Bundesverwaltungsgerichts
die Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 2 (II)die Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 2 (römisch zwei)
die Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 3 (III)die Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppe R 3 (römisch drei)
die Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksgerichte
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
die Leiterin oder der Leiter der Generalprokuratur
die Ersten Stellvertreterinnen oder Ersten Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Generalprokuratur
die Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften
die Ersten Stellvertreterinnen und Ersten Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Oberstaatsanwaltschaften
die Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften
die Ersten Stellvertreterinnen und Ersten Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften
die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 2 (II)die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 2 (römisch zwei)
die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 3 (III)die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppe St 3 (römisch drei)
die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
die Leiterin oder der Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften
die Büroleiterin oder der Büroleiter der Präsidentin oder des Präsidenten, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Recht und Strategie, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Infrastruktur einschließlich Qualitätsmanagement, die Stellver-treterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters Präsidialbüro - Abteilung Inf-rastruktur einschließlich Qualitätsmanagement, die Leiterin oder der Leiter Präsidialbüro - Abteilung Personal und Ausbildung, die Leiterin oder der Leiter des Referats Öffentlich-keitsarbeit und Veranstaltungsmanagement sowie strategische Vernetzung mit anderen Institutionen, die Leiterin oder der Leiter des Referats Personal inklusive dazugehöriger rechtlicher Angelegenheiten beim Bundesverwaltungsgericht
die Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen sowie die Referatsleiterinnen und Referatsleiter bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften
die Bundeskartellanwältin oder der Bundeskartellanwalt
die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bundeskartellanwältin oder des Bundeskartellanwalts
die Leiterin oder der Leiter des Referats Budget, die Leiterin oder der Leiter des Referats EDV/IT, die Leiterin oder der Leiter des Referats Verrechnung beim Bundesverwaltungs-gericht
die Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Leiterinnen und Leiter der IT-Schulungszentren
die Regionalverantwortlichen
die Leiterinnen und Leiter der Justiz-Bildungszentren
die Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
die Leiterin oder der Leiter der Einbringungsstelle
die Leiterin oder der Leiter der Verrechnungsstelle
die Verfahrensmanagerinnen und Verfahrensmanager
die Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Leiterinnen und Leiter der Teamassistenzen
die Leiterinnen und Leiter der Verwahrstellen
die Vorsteherinnen und Vorsteher der Geschäftsstellen
die Kanzleileiterinnen und Kanzleileiter
die Leiterinnen und Leiter der Schreibkräftepools
im Bereich des Strafvollzugs und des Vollzugs freiheitsentziehender Maßnahmen sowie der Justizanstalten einschließlich der Bewährungshilfe
Bedienstete der allgemeinen Verwaltung
die Leiterin oder der Leiter der Strafvollzugsakademie
die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
die Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
die Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
die Leiterinnen und Leiter der ärztlichen Dienste
die Leiterinnen und Leiter der psychologischen Dienste
die Leiterinnen und Leiter der Rechtsbüros
die Departmentleiterinnen und Departmentleiter
die Leitende Anstaltsseelsorgerin oder der Leitende Anstaltsseelsorger
die Leiterinnen und Leiter von Geschäfts- und Außenstellen der Bewährungshilfe
die Leiterinnen und Leiter der Sozialen Dienste
Exekutivdienst
die Leiterin oder der Leiter einer Abteilung oder Stabsstelle in der Strafvollzugsakademie
die Leiterinnen und Leiter der Ausbildungszentren
die Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter
die Leiterinnen und Leiter der Vollzugsbereiche
die Leiterinnen und Leiter der Wirtschaftsbereiche
die Departmentleiterinnen und Departmentleiter
die Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten
die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Justizwachkommandantinnen und Justizwachkommandanten
die Wachzimmerkommandantinnen und Wachzimmerkommandanten
die Traktkommandantinnen und Traktkommandanten
die Hauptsachbearbeiterinnen und Hauptsachbearbeiter
die Leiterinnen und Leiter der Oberaufsichten
die Kommandantinnen oder Kommandanten der Justizwachschule
die Leiterinnen und Leiter von Kompetenzstellen
die Leiterin oder der Leiter des EüH
im Bereich der Datenschutzbehörde (A 1/v 1)
die Leiterin und der Leiter der Datenschutzbehörde
die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin und des Leiters der Datenschutzbehörde
(6)Absatz 6,Im Übrigen haben Vertreterinnen oder Vertreter des Dienstgebers nach Maßgabe der Vorgaben dieses Frauenförderungsplanes in allen Bereichen und innerhalb der einzelnen Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungs- und Exekutivdienstes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde hinzuwirken.
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Geschäftsstelle, Verwaltungsdienst
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2026
Dokumentnummer
NOR40276622