Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 104/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 104/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung – BMB

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2026BGBl. II Nr. 104/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Anlage 1: Ausbildungsfächer sowie Dauer und Gesamtstunden der allgemeinen Ausbildung gemäß Paragraph 9 römisch eins. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst)

Ausbildungsfächer

Dauer in Unter-richtseinheiten*

Teilprüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung

 

 

Ressortfach Bildung

Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität

14

nein

Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management

Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen

14

nein

* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten

römisch zwei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)

Ausbildungsfächer

Dauer in Unter-

richtseinheiten*

Teilprüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung

 

 

Ressortfach Bildung

Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität

14

nein

Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management**

Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen

14**

nein

* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten

** ausgenommen Bedienstete des höheren schulpsychologischen Dienstes und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

römisch drei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte)

Ausbildungsfächer

Dauer in Unter-

richtseinheiten*

Teilprüfung

Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung

 

 

Ressortfach Bildung

Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität

14

nein

Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management**

Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen

14**

nein

* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten

** ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte

römisch vier. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B, v 2 (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), A 3, A 4 sowie A 5, C, D, v 3, v 4, h 1, h 2 und h 3 (Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Schulwartinnen und Schulwarte, Bedienstete in handwerklichen sowie in sonstigen Verwendungen)

Ausbildungsfächer

Dauer in Unter-richtseinheiten*

Teilprüfung

Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts

Grundkenntnisse der österreichischen Bundesverfassung, deren Struktur und Inhalte; Kompetenzverteilung, Gesetzgebungsprozess; Verwaltungsaufbau; Grundkenntnisse der Europäischen Union

21

Prüfung über alle Fächer

Der Öffentliche Dienst

Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten; dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften; Gleichbehandlung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Überblick über die Ressortzuständigkeiten

Einführung in das österreichische Bildungswesen; Aufbau der Schulverwaltung

Unterrichtseinheiten gesamt

21

* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten

Schlagworte

Rechnungsführer, Verwendungsgruppe, Sekretariatskraft

Im RIS seit

28.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

20013161

Dokumentnummer

NOR40277463