Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung – BMB
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 104/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anlage 1: Ausbildungsfächer sowie Dauer und Gesamtstunden der allgemeinen Ausbildung gemäß § 9Anlage 1: Ausbildungsfächer sowie Dauer und Gesamtstunden der allgemeinen Ausbildung gemäß Paragraph 9 I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst)römisch eins. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst)
Ausbildungsfächer | Dauer in Unter-richtseinheiten* | Teilprüfung |
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung | | |
Ressortfach Bildung Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität | 14 | nein |
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen | 14 | nein |
| | |
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)römisch zwei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)
Ausbildungsfächer | Dauer in Unter- richtseinheiten* | Teilprüfung |
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung | | |
Ressortfach Bildung Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität | 14 | nein |
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management** Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen | 14** | nein |
| | |
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
** ausgenommen Bedienstete des höheren schulpsychologischen Dienstes und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte)römisch drei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte)
Ausbildungsfächer | Dauer in Unter- richtseinheiten* | Teilprüfung |
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung | | |
Ressortfach Bildung Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität | 14 | nein |
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management** Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen | 14** | nein |
| | | | |
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
** ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte
IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B, v 2 (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), A 3, A 4 sowie A 5, C, D, v 3, v 4, h 1, h 2 und h 3 (Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Schulwartinnen und Schulwarte, Bedienstete in handwerklichen sowie in sonstigen Verwendungen)römisch vier. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B, v 2 (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), A 3, A 4 sowie A 5, C, D, v 3, v 4, h 1, h 2 und h 3 (Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Schulwartinnen und Schulwarte, Bedienstete in handwerklichen sowie in sonstigen Verwendungen)
Ausbildungsfächer | Dauer in Unter-richtseinheiten* | Teilprüfung |
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts Grundkenntnisse der österreichischen Bundesverfassung, deren Struktur und Inhalte; Kompetenzverteilung, Gesetzgebungsprozess; Verwaltungsaufbau; Grundkenntnisse der Europäischen Union | 21 | Prüfung über alle Fächer |
Der Öffentliche Dienst Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten; dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften; Gleichbehandlung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz |
Überblick über die Ressortzuständigkeiten Einführung in das österreichische Bildungswesen; Aufbau der Schulverwaltung |
Unterrichtseinheiten gesamt | 21 |
| | |
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
Schlagworte
Rechnungsführer, Verwendungsgruppe, Sekretariatskraft
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Dokumentnummer
NOR40277463