Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 47/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Text
Artikel 13
Vollzugsprotokoll des Abkommens
Die Parteien schließen das Protokoll über die Ausführung dieses Abkommens (Anhang 1 dieses Abkommens) ab, das alle praktischen Bestimmungen für die Durchführung dieses Abkommens enthält, unter anderem:
Festlegung der zuständigen Behörden der Staaten der Parteien,
Festlegung der Grenzkontrollpunkte,
die Bedingungen und Verfahren für die Wiedereinreise oder den Übergang von Personen mit möglichen Begleitpersonen.
Das Protokoll über die Ausführung dieses Abkommens (Anhang 1 dieses Abkommens) wird zusammen mit diesem Abkommen abgeschlossen und ist dessen integraler Bestandteil.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Dokumentnummer
NOR40277570