Gliederung Fassung vom 01.04.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Satzung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ)S 1/2026/XXII/96/1
- § 1Geltungsbereich der Satzung
Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Mitgliedern des Vereines Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) beschäftigt sind (SWÖ-KV 2026)(Stand 1. April 2026)
wird zur Satzung erklärt.
- § 2Inhalt der Satzung
- § 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung