Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2026
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 121/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Villach und dem Knoten Salzburg von Montag, 18. Mai 2026, ab 11 Uhr vormittags bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2026, bis 4 Uhr in der Früh verboten.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2026
Dokumentnummer
NOR40277822