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Art. 4

Fassungen
ab 01.06.2026 — BGBl. III Nr. 63/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute01.06.2026 BGBl. III Nr. 63/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bahamas)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2026,

Typ

Vertrag – Bahamas

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.06.2026BGBl. III Nr. 63/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 4

ANWENDBARKEIT VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN

1. Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften einer Vertragspartei gelten für die Navigation und den Betrieb der Luftfahrzeuge der von der anderen Vertragspartei benannten Luftfahrtunternehmen beim Einflug in das Gebiet der ersten Vertragspartei, beim Überfliegen, beim Aufenthalt im Gebiet der zweiten Vertragspartei und beim Abflug aus dem Gebiet der ersten Vertragspartei.

2. Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften einer Vertragspartei über die Einreise in ihr Gebiet, den Aufenthalt dort und die Ausreise von Fluggästen, Besatzungen, Fracht oder Post, wie etwa Einreise-, Ausreise-, Auswanderungs-, Einwanderungs-, Zoll-, Gesundheits- und Quarantänevorschriften, gelten für Fluggäste, Besatzungen, Fracht und Post, die mit Luftfahrzeugen der von der anderen Vertragspartei bezeichneten Luftfahrtunternehmen befördert werden, solange sie sich in deren Gebiet befinden.

3. Jede Vertragspartei gestattet der anderen Vertragspartei die Durchführung von Maßnahmen (z. B. den Einsatz von Dokumentenspezialisten) in ihrem Gebiet, um sicherzustellen, dass nur Fluggäste mit gültigen Reisedokumenten befördert werden, die für die Einreise in oder die Durchreise durch das Gebiet der anderen Vertragspartei erforderlich sind.

4. Jede Vertragspartei übermittelt der anderen Vertragspartei auf Verlangen Kopien der in diesem Artikel genannten einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften.

Im RIS seit

22.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2026

Gesetzesnummer

20013179

Dokumentnummer

NOR40277875