Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2026× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2026 Fassungen (Gesetz) ab 19.06.2026 — BGBl. II Nr. 147/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.06.2026 BGBl. II Nr. 147/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2