Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 77/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen berührt nicht die Besteuerung der in einem Vertragsstaat ansässigen Personen durch diesen Vertragsstaat, außer in Bezug auf die Vergünstigungen, die nach Artikel 9 Absatz 2, Artikel 18 Absatz 2 und den Artikeln 19, 20, 23, 24, 25 und 28 gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
NOR40278718