Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 162/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Lehrlingseinkommen für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
L 3/2026/XVII/81/1
Geltungsbereich
Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
Fachlich: Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen).
Persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2026
Dokumentnummer
NOR40278933