Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
ab 11.07.2026 — BGBl. II Nr. 187/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3 heute11.07.2026 BGBl. II Nr. 187/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2026,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

11.07.2026BGBl. II Nr. 187/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

Paragraph 3,

Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:

  1. ●
    von 4 Sektionsleitungen: 3 Frauen (Frauenanteil: 75 %), 1 Mann
  2. ●
    von 4 besetzten Sektionsleitung-Stellvertretungen: 2 Frauen (50 %), 2 Männer
  3. ●
    von 2 Bereichsleitungen: 1 Frau (50 %), 1 Mann (50 %)
  4. ●
    von 30 besetzten Abteilungsleitungen: 10 Frauen (33,3 %), 20 Männer
  5. ●
    von 29 besetzten Abteilungsleitung-Stellvertretungen: 11 Frauen (37,9 %), 18 Männer
  6. ●
    von einer besetzten Stabsstellenleitung: 1 Frau (100 %)
  7. ●
    von einer Leitung des Büros der Präsidentin: 1 Mann (0 %)
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2024 aus 2025, (Paragraph 12, in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2024,) konnten zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei den Stellvertretungen der Abteilungsleitungen nahezu erreicht werden.
Bei den Abteilungsleitungen ging der Frauenanteil von 37,5 % zum 31.12.2023 um 4,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zum 31.12.2025 zurück, so dass der Zielwert von 40 % laut Frauenförderungsplan 2024 aus 2025, nicht erreicht werden konnte. Zuvor gab es hier leichte Steigerungen auf 38,2 % (2021). Für die erst mit einer Reorganisation im Jahr 2023 geschaffenen Leitungsfunktionen (Bereichsleitung, Stabsstellenleitung, Leitung Büro) hatte der Frauenförderungsplan 2024 aus 2025, noch keine Vorgaben enthalten.

Funktion

Ist

zum Stichtag 31.12.2023

Ziel

laut FFP 2024/2025

Ist

zum Stichtag 31.12.2025

Anteil der Frauen in %

Sektionsleitung

60

-1

75

Sektionsleitung-Stellvertretung

50

-1

50

Abteilungsleitung

37,5

40

33,3

Abteilungsleitung-Stellvertretung

35,3

38

37,9

__________________________

1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich

Im RIS seit

13.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2026

Gesetzesnummer

20013227

Dokumentnummer

NOR40279293