Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
ab 01.01.2027 — BGBl. II Nr. 197/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 501.01.2027 BGBl. II Nr. 197/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Glasbautechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2027BGBl. II Nr. 197/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Grundmodul

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen des Grundmoduls sind bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.
  2. Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmoduls:

6. Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasproduktion und Glasbearbeitung

6.1 Glastechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    die physikalischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasbearbeitung bedeutend sind, beschreiben.
  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit und Tageslichtnutzung (natürliches Tageslicht, positives Raumklima, Reduktion künstlicher Beleuchtung), Energieeffizienz und Wärmedämmung (Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) und Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) grundlegend erläutern.
  1. 6 Punkt eins Punkt 3
    die Ausgangsstoffe (zB Recyclingglas) für eine effiziente und umweltfreundliche Glasproduktion sowie die Glasherstellung samt den benötigten Maschinen und Geräten (zB Wannenofen) und Arbeitsschritten im Überblick darstellen.
  1. 6 Punkt eins Punkt 4
    die Herstellung, Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften unterschiedlicher Glasarten (zB Float-Glas/Flachglas, Isolierglas, Mehrfach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Vakuumglas, Profilbauglas, Einscheiben-Sicherheitsglas ESG, Verbundsicherheitsglas VSG, Brandschutzglas) und Glassubstitute (zB Acrylglas, Polycarbonate) sowie weiterer, branchenspezifisch angewendeter Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 6 Punkt eins Punkt 5
    die Lieferformen unterschiedlichen Glasarten und Glassubstitute (zB Platten) beschreiben und deren Anwendungen erläutern.
  1. 6 Punkt eins Punkt 6
    die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften branchenspezifischer Hilfsstoffe wie Profile, Kitte, Dichtungs- und Dämmmassen, Dichtungsbänder, Silikon, Distanz- und Klebebänder, Klebstoffe, Beschichtungsmaterialien und Schleif- und Poliermittel beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 6 Punkt eins Punkt 7
    die Verwendungs- und Montagemöglichkeiten branchenspezifischer Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) beschreiben und deren berufsspezifische Anwendung erklären.
  1. 6 Punkt eins Punkt 8
    die im Betrieb eingesetzten Chemikalien (zB Klebstoffe, Poliermittel) unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben.
  1. 6 Punkt eins Punkt 9
    beim Annehmen, sachgerechten Lagern (zB Glasböcke für Platten), Auswählen und Prüfen auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehlern wie Blasen, Einschlüssen, Schlieren, Streifen, Dickenabweichungen) der Werk- und Hilfsstoffe mitarbeiten.

6.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    technische Unterlagen (zB Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Montageanleitungen, facheinschlägige Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise, Verarbeitungshinweise), auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Skizzen, Schablonen und Zeichnungen, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und Maße aus diesen in die Realität übertragen.
  1. 6 Punkt 2 Punkt 3
    beim Durchführen von Funktions- oder Mängelkontrollen an hergestellten Glasprodukten und Glaskonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Funktion, Sauberkeit) mitwirken.
  1. 6 Punkt 2 Punkt 4
    beim Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch mitwirken.

6.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    die Anwendungen, Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, analoge und digitale Glasdickenmesser) zur Messung berufstypischer Größen (zB Maße, Glasdicke, Glasarten, Beschichtungen) erklären.
  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    unterschiedliche Messgeräte zur Messung berufstypischer Größen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    berufstypische Größen unter Anwendung unterschiedliche Messgeräte messen und ermittelte Daten dokumentieren.
  1. 6 Punkt 3 Punkt 4
    berufsspezifische Berechnungen (zB Flächenberechnungen für Materialbedarf) durchführen.

7. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbautechnik

7.1 Bearbeitungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    beim Planen des zeitlichen Ablaufes und der notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen mitwirken.
  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    die Arbeitsabläufe zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster und Türen, Glasvitrinen, Spiegel, Glasrückwände) und Glaskonstruktionen (zB Glastrennwände, Wintergärten, Duschverglasungen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen sowie Befestigungs- und Verbindungsmitteln und Zubehörteilen grundlegend beschreiben.
  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Verglasungslöffel, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) und handgeführten Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) beschreiben.
  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    verschiedene Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
  1. 7 Punkt eins Punkt 5
    verschiedene handgeführte Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
  1. 7 Punkt eins Punkt 6
    Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen, erforderliche Werk- und Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
  1. 7 Punkt eins Punkt 7
    Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren bearbeiten, um Einzelteile für Glasprodukte und Glaskonstruktionen herzustellen.
  1. 7 Punkt eins Punkt 8
    die Arbeitsschritte zum Herstellen von Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitten samt der notwendigen Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen beschreiben.
  1. 7 Punkt eins Punkt 9
    Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitte an Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten und an Einzelteilen für Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster, Türen, Schaufenster) und Glaskonstruktionen mit benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen anfertigen.
  1. 7 Punkt eins Punkt 10
    weitere Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Bohren, Schneiden und Schleifen bearbeiten, um zB vorgefertigte Profile anzupassen oder Bilder- und Spiegelrahmen anzufertigen.
  1. 7 Punkt eins Punkt 11
    die Arbeitsschritte zum Herstellen von Bilder- und Spiegelrahmen (Zuschneiden, Verbinden, Verleimen, Verputzen) sowie zum Einrahmen von Bildern und Spiegeln samt den notwendigen Hilfsstoffen (zB Klebstoffe, Nägel) und benötigten Handwerkzeugen und Maschinen beschreiben.
  1. 7 Punkt eins Punkt 12
    Bilder- und Spiegelrahmen unter Anwendung geeigneter Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Nägel) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführter Maschinen herstellen und anschießend Bilder und Spiegel einrahmen.

7.2 Zusammenbau und Montage

Die auszubildende Person kann

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    hergestellte und bearbeitete Einzelteile unter Anwendung geeigneter Verbindungsmittel (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen zu fertigen Glasprodukten (zB Glasvitrinen) zusammenbauen.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    an den zusammengebauten Glasprodukten entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Aufstiegshilfen (zB Arbeits- und Schutzgerüste) für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten, unterstützen.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    beim materialgerechten Verpacken, Lagern, Transportieren sowie beim Anliefern von Einzelteilen von Glasprodukten (zB Verglasungen für Fenster oder Türen) und Glaskonstruktionen (zB Einzelteile von Trennwänden, Wintergärten, Vorbauten) beim Kunden unter Beachtung von Sauberkeit (Transportwege, Handschuhe) und Schutz vor Beschädigungen mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken und Türen grundlegend beschreiben.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 6
    die Anforderungen an Abdichtungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB Dichtungs- und Dämmmassen) und Anwendungen im Überblick erklären.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 7
    die Arbeitsschritte zum Aus- bzw. Einbau von Verglasungen für Fenster, Türen oder Schaufenster samt den notwendigen Demontagemitteln (zB Verglasungslöffel, Kittmesser, Schonhammer), Befestigungsmitteln (zB Glasleisten, Pressleisten, Punkthalter) und Hilfsmitteln (zB Dichtungsbänder, Silikon, Glasbrücken) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen beschreiben.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 8
    beim Ausbauen von zu erneuernden oder beschädigten Verglasungen (zB von Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Ausbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen aus den entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 9
    beim Einbauen angefertigter Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 10
    beim Prüfen der Aufbausituation (zB Maße) sowie beim Beurteilen der Eignung (zB Belastbarkeit, Tragfähigkeit) von vorhandenen Unterkonstruktionen, Böden, Decken und Wänden auf der Baustelle mitwirken.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 11
    die Arbeitsschritte zum Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) samt den notwendigen Verbindungsmitteln (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen beschreiben.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 12
    beim Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Verbindungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 13
    die Arbeitsschritte zur Befestigung von Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) samt den notwendigen Befestigungsmittel (zB Schrauben, Dübel, Glashalter, Profile, Glasverbinder, Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeuge und handge- führten Maschinen beschreiben.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 14
    beim Montieren von fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Befestigungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 15
    beim Anbringen entsprechender Abdichtungen und Dämmungen unter Anwendung geeigneter Hilfsmittel (zB Dichtungsbänder, Silikon, Dichtschrauben) im Rahmen des Zusammenbaus bzw. der Montage von Glaskonstruktionen mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 2 Punkt 16
    an den montierten Glaskonstruktionen entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.

7.3 Reparatur, Instandsetzung und Sanierung

Die auszubildende Person kann

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    beim Feststellen von Fehlern und Schäden an Glasprodukten und Glaskonstruktionen sowie beim Anbieten von Instandsetzungsvarianten (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) mitwirken.
  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    beim Feststellen von Fehlern und Funktionsstörungen an Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
  1. 7 Punkt 3 Punkt 4
    beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur) von Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
  1. 7 Punkt 3 Punkt 5
    beim Einbauen neuer Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle im Rahmen der thermischen Sanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7 Punkt 3 Punkt 6
    beim Demontieren von bestehenden Verglasungen oder Glaskonstruktionen sowie beim Trennen, Wiederverwerten und Entsorgen von Glaseinzelteilen und Zubehörteilen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft mitarbeiten.

7.4 Kunsthandwerk

Die auszubildende Person kann

  1. 7 Punkt 4 Punkt eins
    kunsthandwerkliche Techniken zum Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalereien samt den notwendigen Arbeitsmitteln (zB Blei, Lötzinn, Bleiprofile, Messingprofile, Glasmalfarben) sowie den benötigten Handwerkzeugen Arbeitsmitteln (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange, Pinsel) beschreiben.
  1. 7 Punkt 4 Punkt 2
    beim Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalerei unter Anwendung kunsthandwerklicher Techniken sowie der benötigten Handwerkzeuge mitarbeiten.

Schlagworte

Arbeitsvorbereitung, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Dichtungsmasse, Distanzband, Schleifmittel, Fabrikationsfehler, Werkstoff, Funktionskontrolle, Befestigungsmittel, Randschnitt, Eckschnitt, Bilderrahmen, Arbeitsgerüst, Ausbau, Fensterrahmen, Bleiverglasung

Im RIS seit

14.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013232

Dokumentnummer

NOR40279376