Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pilot Lkw-Geschwindigkeit A 10
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 207/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 10 Tauern Autobahn zwischen dem Knoten Villach (km 182,0) und dem Knoten Salzburg (km 0,0), jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr, beginnend mit dem ersten Freitag nach dem Tag der Kundmachung dieser Verordnung bis einschließlich Samstag, 5. September 2026, auf 80 km/h hinaufgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Dokumentnummer
NOR40279427