Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 200/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Eingeschränkte Zusatzprüfung
§ 18.Paragraph 18,
(1)Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Hauptmodulen Wasser und Wärme oder Lüftung gemäß dieser Verordnung oder erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Hauptmodulen Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik oder Lüftungstechnik des Lehrberufs Installations- und Gebäudetechnik, oder erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Sanitär- und Klimatechnik – Gas- und Wasserinstallation, Sanitär- und Klimatechnik – Heizungsinstallation, Sanitär- und Klimatechnik – Lüftungsinstallation, Sanitär- und Klimatechniker – Ökoenergieinstallation, Gas- und Wasserleitungsinstallateur, oder Zentralheizungsbauer, kann eine Zusatzprüfung in einem Hauptmodul oder im Spezialmodul gemäß dieser Verordnung abgelegt werden.
(2)Absatz 2,Eine Zusatzprüfung in einem Hauptmodul, dessen Bezeichnung gemäß § 19 geführt werden darf, ist nicht möglich.Eine Zusatzprüfung in einem Hauptmodul, dessen Bezeichnung gemäß Paragraph 19, geführt werden darf, ist nicht möglich.
(3)Absatz 3,Die Zusatzprüfung in einem Hauptmodul oder im Spezialmodul hat sich in diesem Fall auf die Gegenstände Prüfarbeit, entsprechend den in § 15 Abs. 5 für das jeweilige Modul festgelegten Inhalten der Aufgabenstellung, und Fachgespräch zu erstrecken. Für die Durchführung der eingeschränkten Zusatzprüfung gelten die §§ 15 bis 17.Die Zusatzprüfung in einem Hauptmodul oder im Spezialmodul hat sich in diesem Fall auf die Gegenstände Prüfarbeit, entsprechend den in Paragraph 15, Absatz 5, für das jeweilige Modul festgelegten Inhalten der Aufgabenstellung, und Fachgespräch zu erstrecken. Für die Durchführung der eingeschränkten Zusatzprüfung gelten die Paragraphen 15 bis 17,
Schlagworte
Gastechnik, Installationstechnik, Sanitärtechnik, Gasinstallation, Gasinstallateur
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Dokumentnummer
NOR40279447