Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
ab 01.07.2027 — BGBl. II Nr. 204/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1001.07.2027 BGBl. II Nr. 204/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Tierpflege-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.07.2027BGBl. II Nr. 204/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Gegenstand „Labor und Tierhandling“

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung von betrieblichen Arbeitsaufträgen, unter Einschluss von Arbeitsplanung sowie Maßnahmen zur Sicherheit, zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätskontrolle, durchzuführen. Die zur Prüfung antretende Person hat bei der Aufgabenstellung folgende Kompetenzen nachzuweisen:
    1. Ziffer eins
      beim Annähern an ein Tier und beim Bewegen um ein Tier das Verhalten der Tiere beobachten und abschätzen, wann eine Situation gefährlich werden kann und sich dann dementsprechend verhalten,
    2. Ziffer 2
      Labortiere kontrollieren, während Versuchen überwachen und die Ergebnisse dokumentieren,
    3. Ziffer 3
      das Raumklima in Labors kontrollieren und dokumentieren.
  2. Absatz 2,Die Prüfungskommission hat jeder zur Prüfung antretenden Person Aufgaben zu stellen, die in der Regel in zwei Stunden ausgeführt werden können. Die Prüfung ist nach drei Stunden zu beenden.
  3. Absatz 3,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      fachgerechte und genaue Umsetzung,
    2. Ziffer 2
      fachgerechte und hygienische Ausführung,
    3. Ziffer 3
      Einhalten der rechtlichen Bestimmungen und geltenden Vorschriften,
    4. Ziffer 4
      fachgerechtes Verwenden der richtigen Handwerkzeuge oder Maschinen.

Im RIS seit

14.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013240

Dokumentnummer

NOR40279483