Norm Kundmachung betreffend die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2026× ▾ ‹›Gliederung Kundmachung betreffend die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2026 Fassungen (Gesetz) ab 21.07.2026 — BGBl. II Nr. 215/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.07.2026 BGBl. II Nr. 215/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 21.07.2026 § 3