Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 14 Pfändertunnel
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 233/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Innsbruck der A 14 Rheintal Autobahn festgelegt:
in Fahrtrichtung Innsbruck der Abschnitt zwischen km 1,92 und km 8,65, und
in Fahrtrichtung München der Abschnitt zwischen km 8,66 und km 1,90.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2026
Dokumentnummer
NOR40280404