Norm Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter× ▾ ‹›Gliederung Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2026 — BGBl. II Nr. 249/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.06.2026 BGBl. II Nr. 249/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenHeimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiterinnen und HeimarbeiterH 5/2026/VIII/38/3§ 1Geltungsbereich§ 2Arbeitszeiten§ 3Entgelte§ 4Heimarbeitszuschlag§ 5Wirksamkeitsbeginn