Rechtstracker.at

§ 21 FOnV 2027

Fassungen
ab 01.01.2027 — BGBl. II Nr. 274/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2101.01.2027 BGBl. II Nr. 274/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

FinanzOnline-Verordnung 2027

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 21

Inkrafttretensdatum

01.01.2027BGBl. II Nr. 274/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FOnV 2027

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/03 Steuern vom Vermögen; 32/04 Steuern vom Umsatz; 32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken; 32/08 Sonstiges Steuerrecht; 34 Monopole; 37/02 Kreditwesen; 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anbringen im Wege der Portalnutzung

Paragraph 21,

  1. Absatz eins,Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline hat die Forschungsförderungsgesellschaft ihr Gutachten im elektronischen Portal gemäß Paragraph 20, Ziffer 3, dem Finanzamt zu übermitteln.
  2. Absatz 2,Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline sind folgende Anbringen im elektronischen Portal gemäß Paragraph 20, Ziffer 5, unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion im Weg des Dialogverfahrens zu stellen:
    1. Ziffer eins
      Abfindungsanmeldung (Paragraph 10, Absatz 5 und Paragraph 62, Absatz eins, AlkStG 2022),
    2. Ziffer 2
      Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Erzeugnisses in den Betrieb entstanden ist (Paragraph 39, Absatz 4, AlkStG 2022),
    3. Ziffer 3
      Antrag auf Erstattung der Alkoholsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (Paragraph 46, Absatz 6, AlkStG 2022),
    4. Ziffer 4
      Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (Paragraph 50, Absatz 4, AlkStG 2022),
    5. Ziffer 5
      Anmeldung der Alkoholsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (Paragraph 52, Absatz 4, AlkStG 2022),
    6. Ziffer 6
      Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (Paragraph 52, Absatz 7, AlkStG 2022),
    7. Ziffer 7
      Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Alkoholsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (Paragraph 54, Absatz 6, AlkStG 2022),
    8. Ziffer 8
      Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts (Paragraph 60, Absatz eins, AlkStG 2022) bzw. Bekanntgabe der Änderung eines zugelassenen Brenngeräts (Paragraph 61, Absatz 5, AlkStG 2022),
    9. Ziffer 9
      Anzeige, dass ein zugelassenes einfaches Brenngerät oder eine zur Herstellung von Alkohol geeignete amtlich gesicherte Vorrichtung zu anderen Zwecken als zum Herstellen von Alkohol verwendet wird (Paragraph 84, AlkStG 2022),
    10. Ziffer 10
      Anzeige, dass eine geeignete und üblicherweise zur Herstellung von Alkohol verwendete Vorrichtung mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter hergestellt, erworben oder veräußert wurde (Paragraph 85, Absatz eins, AlkStG 2022),
    11. Ziffer 11
      Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (Paragraph 10, Absatz eins, BierStG 2022),
    12. Ziffer 12
      Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Bieres in den Betrieb entstanden ist (Paragraph 16, Absatz 4, BierStG 2022),
    13. Ziffer 13
      Antrag auf Erstattung der Biersteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (Paragraph 23, Absatz 6, BierStG 2022),
    14. Ziffer 14
      Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (Paragraph 27, Absatz 4, BierStG 2022),
    15. Ziffer 15
      Anmeldung der Biersteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (Paragraph 29, Absatz 4, BierStG 2022),
    16. Ziffer 16
      Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (Paragraph 29, Absatz 7, BierStG 2022),
    17. Ziffer 17
      Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Biersteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (Paragraph 31, Absatz 5, BierStG 2022),
    18. Ziffer 18
      Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (Paragraph 12, Absatz eins, TabStG 2022),
    19. Ziffer 19
      Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund der Aufnahme der unter Steueraussetzung beförderten Tabakwaren in den Betrieb entstanden ist (Paragraph 18, Absatz 4, TabStG 2022),
    20. Ziffer 20
      Antrag auf Erstattung der Tabaksteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (Paragraph 24, Absatz 6, TabStG 2022),
    21. Ziffer 21
      Anmeldung der Tabaksteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (Paragraph 28, Absatz 4, TabStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (Paragraph 28, Absatz 5, TabStG 2022),
    22. Ziffer 22
      Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Tabaksteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (Paragraph 31, Absatz eins, TabStG 2022),
    23. Ziffer 23
      Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Wegbringens aus dem Steuerlager oder dem Verbrauch entstanden ist (Paragraph 23, Absatz eins, MinStG 2022),
    24. Ziffer 24
      Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Aufnahme des unter Steueraussetzung beförderten Mineralöls in den Betrieb entstanden ist (Paragraph 31, Absatz 4, MinStG 2022),
    25. Ziffer 25
      Antrag auf Erstattung der Mineralölsteuer, die aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Verkehr unter Steueraussetzung erhoben worden ist (Paragraph 38, Absatz 6, MinStG 2022),
    26. Ziffer 26
      Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund des Bezugs zu gewerblichen Zwecken entstanden ist (Paragraph 42, Absatz 4, MinStG 2022), einschließlich des Antrags auf Abzug von befreiten, zu erstattenden oder zu vergütenden Beträgen (Paragraph 42, Absatz 5, MinStG 2022),
    27. Ziffer 27
      Anmeldung der Mineralölsteuer, die aufgrund der Auslieferung im Rahmen eines Versandhandels entstanden ist (Paragraph 44, Absatz 4, MinStG 2022),
    28. Ziffer 28
      Antrag auf Bewilligung der zusammengefassten Steueranmeldung des Versandhändlers (Paragraph 44, Absatz 7, MinStG 2022),
    29. Ziffer 29
      Antrag auf Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer, die durch die Verbringung oder die Ausfuhr entstanden ist (Paragraph 46, Absatz eins, MinStG 2022).
  3. Absatz 3,Über die Authentifizierungs- und Identifizierungsfunktion von FinanzOnline ist die Anmeldung des Altlastenbeitrags gemäß Paragraph 9, Absatz 2, ALSAG nach Maßgabe des Paragraph 9, Absatz 4, ALSAG im elektronischen Portal gemäß Paragraph 20, Ziffer 8, unter Verwendung der dafür vorgesehenen spezifizierten Funktion zu stellen.

Schlagworte

Authentifizierungsfunktion

Im RIS seit

14.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2026

Gesetzesnummer

20013296

Dokumentnummer

NOR40280706