Rechtstracker.at

§ 15 EKPV

Fassungen
ab 01.10.2026 — BGBl. II Nr. 286/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 15 heute01.10.2026 BGBl. II Nr. 286/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eltern-Kind-Pass-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.10.2026BGBl. II Nr. 286/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EKPV

Index

82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

4. Unterabschnitt
Dokumentation zum Kind

Katalog der Untersuchungen des Kindes nach der Geburt

Paragraph 15,

Nach der Geburt werden bei Kindern die nachfolgenden Untersuchungen durchgeführt und folgende Daten erhoben und im eEKP gespeichert:

  1. Ziffer eins
    neun Kindesuntersuchungen, wobei
    1. Litera a
      die erste Kindesuntersuchung aus einer Kontrolle nach der ambulanten Geburt oder der vorzeitigen Entlassung, einer allgemeinen Untersuchung und der Feststellung neonataler Erkrankungen und Therapien besteht,
    2. Litera b
      die zweite Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und einer orthopädischen Untersuchung besteht,
    3. Litera c
      die dritte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und der Erhebung psychosozialer Belastungen besteht,
    4. Litera d
      die vierte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs (HNO Untersuchung) besteht,
    5. Litera e
      die fünfte Kindesuntersuchung aus einer allgemeinen Untersuchung und einer Augenuntersuchung besteht und
    6. Litera f
      die sechste bis neunte Kindesuntersuchung jeweils nur aus einer allgemeinen Untersuchung besteht
  2. Ziffer 2
    zwei Hüftultraschalluntersuchungen
  3. Ziffer 3
    Hörscreening
  4. Ziffer 4
    augenfachärztliche Untersuchung
  5. Ziffer 5
    Angaben zu der Vitamin-K-Prophylaxe

Schlagworte

Halsbereich, Nasenbereich

Im RIS seit

30.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2026

Gesetzesnummer

20013303

Dokumentnummer

NOR40280984