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§ 17 SNE-G-V

Fassungen
ab 01.01.2027 — BGBl. II Nr. 299/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1701.01.2027 BGBl. II Nr. 299/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

01.01.2027BGBl. II Nr. 299/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SNE-G-V

Index

58/02 Energierecht

Text

Aufteilungsschlüssel für den aufwandsorientierten Anteil im Übertragungsnetz

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Werden durch ein Investitionsprojekt im Übertragungsnetz mehrere Netzanschlüsse auf der Netzebene 1, 2 oder 3 ermöglicht, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach einem Aufteilungsschlüssel zu aliquotieren, insoweit diese ursächlich mit den Netzanschlüssen verbunden sind.
  2. Absatz 2,Die Aufteilung hat durch den Übertragungsnetzbetreiber auf Basis der Anzahl der jeweils betroffenen Schaltfelder im Umspannwerk im Endausbauzustand des Umspannwerks gemäß Netzentwicklungsplan zu erfolgen.
  3. Absatz 3,Die Aufteilung ist vom Übertragungsnetzbetreiber nicht oder nicht alleine nach der Anzahl der Schaltfelder im Umspannwerk vorzunehmen, wenn diese zu einer Verzerrung gegenüber den angemessenen und marktüblichen Aufwendungen je Netzanschluss führt. In diesem Fall sind andere sachgerechte Aufteilungskriterien, wie insbesondere in Anspruch genommene Grundstücksfläche oder die vereinbarte netzwirksame Leistung in Bezugs- oder Einspeiserichtung heranzuziehen.
  4. Absatz 4,Die Allgemeinen Netzbedingungen des Übertragungsnetzbetreibers können unbeschadet Paragraph 15, Absatz 4, Regelungen vorsehen, wie sich ein geänderter Endausbauzustand auf bereits festgelegte Kostenzuordnungen auswirkt.

Schlagworte

Anschaffungskosten, Bezugsrichtung

Im RIS seit

14.10.2026

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2026

Gesetzesnummer

20013314

Dokumentnummer

NOR40281095