Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Betriebsmittelanzeigeverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 301/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Regelungen für anzeigepflichtige Betriebsmittel
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Für folgende anzeigepflichtige Betriebsmittel gelten folgende Regelungen:
die Bestimmungen der TOR Stromerzeugungsanlagen gemäß Anlage 1a bis 1d für Stromerzeugungsanlagen;
die Bestimmungen der TOR Verteilernetzanschluss gemäß Anlage 2a bis 2c für
Heiz- und Klimageräte (inkl. Wärmepumpen);
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge;
Elektrische Energiespeicher;
Elektrolyseanlagen zur Produktion von Wasserstoff;
die Bestimmungen der TOR Netzrückwirkungs-relevante elektrische Betriebsmittel gemäß Anlage 3; dies betrifft insbesondere
Elektrische Lichtanlagen;
Tonfrequenz-Sperreinrichtungen;
Informationsübertragung über das 50-Hertz-Netz;
Inbetriebnahmen mehrerer gleichartiger Betriebsmittel, die in den TOR Netzrückwirkungsrelevante elektrische Betriebsmittel genannt sind, aber unter dem jeweiligen Schwellwert für Einzelanlagen liegen;
sonstige Betriebsmittel, die die Grenzwerte gemäß OVE EN IEC 61000-3-2 oder OVE EN 61000 3-3 nicht einhalten.
Auch die Außerbetriebnahme dieser Betriebsmittel ist anzuzeigen.
(2)Absatz 2,Die Netzbetreiber haben gemeinsam ein einheitliches Standardformblatt für die Anzeige aller anzeigepflichtigen Betriebsmittel gemäß § 98 ElWG, die neu angeschlossen werden sollen, zu entwickeln und anzuwenden. Dieses Standardformblatt ist vom Anschlussnetzbetreiber seinen Netzbenutzern für die Anzeige der Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme ihrer anzeigepflichtigen Betriebsmittel online oder zum Download zur Verfügung zu stellen. Inhalte des Standardformblatts haben insbesondere zu sein:Die Netzbetreiber haben gemeinsam ein einheitliches Standardformblatt für die Anzeige aller anzeigepflichtigen Betriebsmittel gemäß Paragraph 98, ElWG, die neu angeschlossen werden sollen, zu entwickeln und anzuwenden. Dieses Standardformblatt ist vom Anschlussnetzbetreiber seinen Netzbenutzern für die Anzeige der Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme ihrer anzeigepflichtigen Betriebsmittel online oder zum Download zur Verfügung zu stellen. Inhalte des Standardformblatts haben insbesondere zu sein:
Technische Parameter gemäß der jeweils einschlägigen TOR nach Abs. 1;Technische Parameter gemäß der jeweils einschlägigen TOR nach Absatz eins,;
Zeitpunkt der Inbetriebnahme beziehungsweise Außerbetriebnahme;
im Fall einer Inbetriebnahme mit der Absicht, Flexibilitätsleistungen zu erbringen allfällige in der technischen Dokumentation des anzeigepflichtigen Betriebsmittels genannte Informationen zur technischen Eignung in Hinblick auf Präqualifikationsbedingungen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2026
Dokumentnummer
NOR40281131