Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 353/1995 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015Bundesgesetzblatt Nr. 353 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
Einteilung der Dampfkessel
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Dampfkessel der Gruppe I sind Dampfkessel mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar und kleiner gleich 32 bar und einem Rauminhalt größer 2 l und kleiner gleich 10 l.Dampfkessel der Gruppe römisch eins sind Dampfkessel mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar und kleiner gleich 32 bar und einem Rauminhalt größer 2 l und kleiner gleich 10 l.
(2)Absatz 2,Dampfkessel der Gruppe II sind Dampfkessel mit einem festgesetzen (Anm.: richtig: festgesetzten) höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar, einem Rauminhalt größer 10 l und einem Druckinhaltsprodukt kleiner gleich 200 (bar x l).Dampfkessel der Gruppe römisch zwei sind Dampfkessel mit einem festgesetzen Anmerkung, richtig: festgesetzten) höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar, einem Rauminhalt größer 10 l und einem Druckinhaltsprodukt kleiner gleich 200 (bar x l).
(3)Absatz 3,Dampfkessel der Gruppe III sind Dampfkessel mit einem festgesetztem höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar und kleiner gleich 32 bar, einem Rauminhalt größer 10 l und kleiner gleich 1 000 l und einem Druckinhaltsprodukt größer 200 (bar x l) und kleiner gleich 5 000 (bar x l).Dampfkessel der Gruppe römisch drei sind Dampfkessel mit einem festgesetztem höchsten Betriebsdruck größer 0,5 bar und kleiner gleich 32 bar, einem Rauminhalt größer 10 l und kleiner gleich 1 000 l und einem Druckinhaltsprodukt größer 200 (bar x l) und kleiner gleich 5 000 (bar x l).
(4)Absatz 4,Dampfkessel der Gruppe IV sind alle übrigen Dampfkessel mit einem Rauminhalt größer 2 l.Dampfkessel der Gruppe römisch vier sind alle übrigen Dampfkessel mit einem Rauminhalt größer 2 l.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017
Dokumentnummer
NOR40178026