Norm AkkG 2012× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Akkreditierungsgesetz 2012 (AkkG 2012) Fassungen (Gesetz) ab 21.04.2012 — BGBl. I Nr. 28/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute13.06.2014 § → § BGBl. I Nr. 40/2014 21.04.201212.06.2014 BGBl. I Nr. 28/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.04.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 52. AbschnittAkkreditierungsverfahren§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 113. Abschnitt§ 12Pflichten akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen4. Abschnitt§ 13Beendigung der Akkreditierung§ 14Entzug der AkkreditierungAussetzung der Akkreditierung§ 15§ 16§ 17Einschränkung der Akkreditierung5. Abschnitt§ 18Strafbestimmungen§ 19Vollziehung6. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 20§ 21§ 22