Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 98/1965 aufgehoben durch BGBl.Nr. 68/1991BGBl.Nr. 98 aus 1965, aufgehoben durch BGBl.Nr. 68/1991
Text
Anlage 2
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Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind (§ 260)Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind (Paragraph 260,)
A. Auf der Aktivseite:
I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.römisch eins. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.
II. Anlagevermögen:römisch zwei. Anlagevermögen:
unbebaute Grundstücke
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
Wohngebäude und andere Gebäude
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
noch nicht abgerechnete Neubauten
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
Maschinen und maschinelle Anlagen
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
Beteiligungen, gleichviel, ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den dritten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
andere Wertpapiere des Anlagevermögens
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
sonstiges Anlagevermögen
(Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...).
III. Umlaufvermögen:römisch drei. Umlaufvermögen:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte unbebaute Grundstücke;
zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte
fertiggestellte Baulichkeiten,
noch nicht fertiggestellte Baulichkeiten;
Wertpapiere, soweit sie nicht unter II Z 6 oder 7, IIIWertpapiere, soweit sie nicht unter römisch zwei Ziffer 6, oder 7, römisch drei
Z. 5, 12 oder 13 anzuführen sind;Ziffer 5, 12, oder 13 anzuführen sind;
eigene Aktien und Aktien einer herrschenden Gesellschaft unter Angabe ihres Nennbetrags;
von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen;
Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen;
Forderungen an Konzernunternehmen;
Forderungen aus Krediten gemäß § 80;Forderungen aus Krediten gemäß Paragraph 80,;
Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;
Kassenbestand einschließlich von Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und beim Österreichischen Postsparkassenamt;
sonstiges Umlaufvermögen.
IV. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch vier. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
V. Verlust:römisch fünf. Verlust:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Aktiva ...
B. Auf der Passivseite:
I. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.römisch eins. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.
II. Rücklagen:römisch zwei. Rücklagen:
andere Rücklagen (freie Rücklagen):
III. Wertberichtigungen:römisch drei. Wertberichtigungen:
zu Posten des Anlagevermögens;
zu Posten des Umlaufvermögens.
IV. Rückstellungen.römisch vier. Rückstellungen.
V. Verbindlichkeiten:römisch fünf. Verbindlichkeiten:
Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;
Zwischenkredite unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;
von Arbeitern und Angestellten gegebene Kautionen;
Verbindlichkeiten gegenüber Eigentumsanwärtern;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;
Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:
Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen;
sonstige Verbindlichkeiten.
VI. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.römisch sechs. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
VII. Gewinn:römisch sieben. Gewinn:
Verlustvortrag aus dem Vorjahr,
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,
Reingewinn 19..,
Reinverlust 19..
Summe der Passiva ...
VIII. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.römisch acht. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.
Gewinn- und Verlustrechnung.
AUFWENDUNGEN:
Abschreibungen und Zuweisungen zu Wertberichtigungen:
Verwaltungskosten:
Löhne, Gehälter und sonstiger Personalaufwand,
soziale Abgaben und freiwillige soziale Leistungen,
Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht;
Beträge von
sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist;
außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Z 1 bis 7 und 9 enthalten sind;außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Ziffer eins bis 7 und 9 enthalten sind;
alle übrigen Aufwendungen;
Reingewinn des Geschäftsjahrs
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)
Summe der Aufwendungen ...
ERTRÄGE:
Mietzinseinnahmen (einschließlich von Mietzinszuschüssen);
Entgelte für die Benützung von Nebenanlagen;
Entgelte aus Verpachtungen;
Erträge aus Beteiligungen;
außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind;
die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge;
außergewöhnliche Zuwendungen;
Reinverlust des Geschäftsjahrs
(Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)
Summe der Erträge ...