Rechtstracker.at

Anl. 2 AktG

Fassungen
01.01.1966 bis 28.02.1991 — BGBl. Nr. 98/1965 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.01.196628.02.1991 BGBl. Nr. 98/1965 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aktiengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 98 aus 1965, aufgehoben durch BGBl.Nr. 68/1991

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1966BGBl. Nr. 98/1965

Außerkrafttretensdatum

28.02.1991aufgehoben durch BGBl. Nr. 68/1991

Abkürzung

AktG

Index

21/02 Aktienrecht

Text

Anlage 2

--------

Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die nach den hiefür geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind (Paragraph 260,)

  1. Ziffer eins
    Jahresbilanz

A. Auf der Aktivseite:

römisch eins. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital.

römisch zwei. Anlagevermögen:

  1. Ziffer eins
    unbebaute Grundstücke
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  2. Ziffer 2
    Wohngebäude und andere Gebäude
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  3. Ziffer 3
    noch nicht abgerechnete Neubauten
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  4. Ziffer 4
    Maschinen und maschinelle Anlagen
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  5. Ziffer 5
    Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  6. Ziffer 6
    Beteiligungen, gleichviel, ob sie in Wertpapieren verkörpert sind oder nicht. Aktien oder Anteile einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den dritten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, gelten im Zweifel als Beteiligung (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  7. Ziffer 7
    andere Wertpapiere des Anlagevermögens
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...);
  8. Ziffer 8
    sonstiges Anlagevermögen
    (Zugang ..., Abgang ..., Abschreibung ...).

römisch drei. Umlaufvermögen:

  1. Ziffer eins
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. Ziffer 2
    zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte unbebaute Grundstücke;
  3. Ziffer 3
    zur Übertragung in das Eigentum Dritter bestimmte
    1. Litera a
      fertiggestellte Baulichkeiten,
    2. Litera b
      noch nicht fertiggestellte Baulichkeiten;
  4. Ziffer 4
    Wertpapiere, soweit sie nicht unter römisch zwei Ziffer 6, oder 7, römisch drei
    Ziffer 5, 12, oder 13 anzuführen sind;
  5. Ziffer 5
    eigene Aktien und Aktien einer herrschenden Gesellschaft unter Angabe ihres Nennbetrags;
  6. Ziffer 6
    Hypotheken;
  7. Ziffer 7
    von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen;
  8. Ziffer 8
    Forderungen aus Mieten, Gebühren und Umlagen;
  9. Ziffer 9
    Forderungen an Konzernunternehmen;
  10. Ziffer 10
    Forderungen aus Krediten gemäß Paragraph 80,;
  11. Ziffer 11
    Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder, soweit sie nicht aus Geschäften entstanden sind, die der Betrieb der Gesellschaft gewöhnlich mit sich bringt;
  12. Ziffer 12
    Wechsel;
  13. Ziffer 13
    Schecks;
  14. Ziffer 14
    Kassenbestand einschließlich von Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank und beim Österreichischen Postsparkassenamt;
  15. Ziffer 15
    andere Bankguthaben;
  16. Ziffer 16
    sonstige Forderungen;
  17. Ziffer 17
    sonstiges Umlaufvermögen.

römisch vier. Aktivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

römisch fünf. Verlust:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Aktiva ...

B. Auf der Passivseite:

römisch eins. Grundkapital; die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung sind gesondert anzugeben, bedingtes Kapital ist mit dem Nennbetrag zu vermerken.

römisch zwei. Rücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    andere Rücklagen (freie Rücklagen):
    1. Litera a
      zweckgebundene,
    2. Litera b
      nicht zweckgebundene.

römisch drei. Wertberichtigungen:

  1. Ziffer eins
    zu Posten des Anlagevermögens;
  2. Ziffer 2
    zu Posten des Umlaufvermögens.

römisch vier. Rückstellungen.

römisch fünf. Verbindlichkeiten:

  1. Ziffer eins
    Anleihen unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;
  2. Ziffer 2
    Hypotheken;
  3. Ziffer 3
    Zwischenkredite unter Angabe ihrer dinglichen Sicherung;
  4. Ziffer 4
    von Arbeitern und Angestellten gegebene Kautionen;
  5. Ziffer 5
    Spareinlagen;
  6. Ziffer 6
    Einlagen der Mieter:
    1. Litera a
      Mieterdarlehen,
    2. Litera b
      Mietersicherheiten;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten gegenüber Eigentumsanwärtern;
  8. Ziffer 8
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  9. Ziffer 9
    Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen;
  10. Ziffer 10
    Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel:
    1. Litera a
      kurzfristige,
    2. Litera b
      langfristige;
  11. Ziffer 11
    Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen;
  12. Ziffer 12
    sonstige Verbindlichkeiten.

römisch sechs. Passivposten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

römisch sieben. Gewinn:

Verlustvortrag aus dem Vorjahr,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr,

Reingewinn 19..,

Reinverlust 19..

Summe der Passiva ...

römisch acht. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften einschließlich Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen; sie sind, auch wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, in voller Höhe zu vermerken.

  1. Ziffer 2
    Gewinn- und Verlustrechnung.

AUFWENDUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Abschreibungen und Zuweisungen zu Wertberichtigungen:
    1. Litera a
      auf Anlagevermögen,
    2. Litera b
      auf Umlaufvermögen;
  2. Ziffer 2
    Verwaltungskosten:
    1. Litera a
      Löhne, Gehälter und sonstiger Personalaufwand,
    2. Litera b
      soziale Abgaben und freiwillige soziale Leistungen,
    3. Litera c
      Sachaufwand;
  3. Ziffer 3
    Betriebskosten;
  4. Ziffer 4
    Instandhaltungskosten;
  5. Ziffer 5
    Zinsen;
  6. Ziffer 6
    Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht;
  7. Ziffer 7
    Beträge von
    1. Litera a
      Wertminderungen,
    2. Litera b
      sonstigen Verlusten, zu deren Ausgleich die gesetzliche Rücklage verwendet worden ist;
  8. Ziffer 8
    außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in Ziffer eins bis 7 und 9 enthalten sind;
  9. Ziffer 9
    alle übrigen Aufwendungen;
  10. Ziffer 10
    Reingewinn des Geschäftsjahrs
    (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Aufwendungen ...

ERTRÄGE:

  1. Ziffer eins
    Mietzinseinnahmen (einschließlich von Mietzinszuschüssen);
  2. Ziffer 2
    Zinsenzuschüsse;
  3. Ziffer 3
    Entgelte für die Benützung von Nebenanlagen;
  4. Ziffer 4
    Entgelte aus Verpachtungen;
  5. Ziffer 5
    Erträge aus Beteiligungen;
  6. Ziffer 6
    Zinsen;
  7. Ziffer 7
    außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen gewonnen sind;
  8. Ziffer 8
    die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge;
  9. Ziffer 9
    außergewöhnliche Zuwendungen;
  10. Ziffer 10
    Reinverlust des Geschäftsjahrs
    (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ...S)

Summe der Erträge ...

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2009

Gesetzesnummer

10002070

Dokumentnummer

NOR12027520

alte Dokumentnummer

N2196515777T