Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausbildungspflichtgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 62/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
73 Ausbildungspflicht
Text
Auswirkungen der Verletzung der Ausbildungspflicht auf den Arbeitsvertrag
§ 6.Paragraph 6,
Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt. Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 2, die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2016
Dokumentnummer
NOR40185555