Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeitsverfassungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 22/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 601/1996Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 601 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 185Paragraph 185
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 185.Paragraph 185,
(1)Absatz eins,Die Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium beginnt mit der Bekanntgabe des Entsendungsbeschlusses (§ 180 Abs. 4).Die Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium beginnt mit der Bekanntgabe des Entsendungsbeschlusses (Paragraph 180, Absatz 4,).
(2)Absatz 2,Die Mitgliedschaft zum besonderen Verhandlungsgremium endet, wenn
die Tätigkeitsdauer des besonderen Verhandlungsgremiums endet;
die Mitgliedschaft zum Betriebsrat bzw. die Tätigkeit bei der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung oder gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer endet;
das Mitglied zurücktritt;
das Organ der Arbeitnehmerschaft, das das Mitglied in das besondere Verhandlungsgremium entsendet hat, dieses abberuft;
der Betrieb bzw. das Unternehmen, dem das Mitglied angehört, aus dem Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe ausscheidet;
wenn das Gericht den Entsendungsbeschluß (§ 179 Abs. 1) für ungültig erklärt; die Klage ist spätestens einen Monat nach Konstituierung des besonderen Verhandlungsgremiums einzubringen.wenn das Gericht den Entsendungsbeschluß (Paragraph 179, Absatz eins,) für ungültig erklärt; die Klage ist spätestens einen Monat nach Konstituierung des besonderen Verhandlungsgremiums einzubringen.
(3)Absatz 3,In den Fällen des Abs. 2 Z 2 bis 6 können nach Maßgabe der §§ 179 und 180 neue Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium entsendet werden.In den Fällen des Absatz 2, Ziffer 2 bis 6 können nach Maßgabe der Paragraphen 179 und 180 neue Mitglieder in das besondere Verhandlungsgremium entsendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2017
Dokumentnummer
NOR12112300
alte Dokumentnummer
N6199658678J