Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 104/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 601/1996Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 601 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5bParagraph 5 b
Index
14/02 Gerichtsorganisation
Text
§ 5b.Paragraph 5 b,
(1)Absatz eins,Für Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das besondere Verhandlungsgremium (§§ 177 bis 188 ArbVG), auf den Europäischen Betriebsrat (§§ 189 und 191 bis 203 ArbVG), auf das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (§ 190 ArbVG) oder auf Vereinbarungen gemäß § 206 ArbVG beziehen, sind nur die Gerichte örtlich zuständig, in deren Sprengel ein Unternehmen seinen Sitz hat. Hat kein Unternehmen seinen Sitz in Österreich, so sind nur die Gerichte örtlich zuständig, in deren Sprengel sich ein Betrieb befindet.Für Rechtsstreitigkeiten, die sich auf das besondere Verhandlungsgremium (Paragraphen 177 bis 188 ArbVG), auf den Europäischen Betriebsrat (Paragraphen 189 und 191 bis 203 ArbVG), auf das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (Paragraph 190, ArbVG) oder auf Vereinbarungen gemäß Paragraph 206, ArbVG beziehen, sind nur die Gerichte örtlich zuständig, in deren Sprengel ein Unternehmen seinen Sitz hat. Hat kein Unternehmen seinen Sitz in Österreich, so sind nur die Gerichte örtlich zuständig, in deren Sprengel sich ein Betrieb befindet.
(2)Absatz 2,Die inländische Gerichtsbarkeit für die im Abs. 1 genannten Rechtsstreitigkeiten ist nur dann gegeben, wennDie inländische Gerichtsbarkeit für die im Absatz eins, genannten Rechtsstreitigkeiten ist nur dann gegeben, wenn
die zentrale Leitung (§ 171 Abs. 3 oder 4 ArbVG) im Inland liegt oderdie zentrale Leitung (Paragraph 171, Absatz 3, oder 4 ArbVG) im Inland liegt oder
es sich um Angelegenheiten nach § 172 ArbVG handelt.es sich um Angelegenheiten nach Paragraph 172, ArbVG handelt.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2022
Dokumentnummer
NOR12015967
alte Dokumentnummer
N1199658636J