Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundesabgabenordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 194/1961 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2012Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 118aParagraph 118 a
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
Forschungsbestätigung
§ 118a.Paragraph 118 a,
(1)Absatz eins,§ 118 gilt sinngemäß für bescheidmäßige Bestätigungen über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 im Rahmen der eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung, wenn nach der Antragstellung ein Gutachten bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH angefordert und in der Folge dem Finanzamt übermittelt wird, welches die Beurteilung zum Gegenstand hat, inwieweit unter Zugrundelegung der vom Steuerpflichtigen bekanntgegebenen Informationen die Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erfüllt sind. § 108c Abs. 8 EStG 1988 gilt entsprechend.Paragraph 118, gilt sinngemäß für bescheidmäßige Bestätigungen über das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer eins, EStG 1988 im Rahmen der eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung, wenn nach der Antragstellung ein Gutachten bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH angefordert und in der Folge dem Finanzamt übermittelt wird, welches die Beurteilung zum Gegenstand hat, inwieweit unter Zugrundelegung der vom Steuerpflichtigen bekanntgegebenen Informationen die Voraussetzungen des Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer eins, EStG 1988 erfüllt sind. Paragraph 108 c, Absatz 8, EStG 1988 gilt entsprechend.
(2)Absatz 2,Der Verwaltungskostenbeitrag (§ 118 Abs. 10) beträgt 1 000 Euro. Im Fall des § 118 Abs. 11 beträgt der Verwaltungskostenbeitrag 200 Euro.Der Verwaltungskostenbeitrag (Paragraph 118, Absatz 10,) beträgt 1 000 Euro. Im Fall des Paragraph 118, Absatz 11, beträgt der Verwaltungskostenbeitrag 200 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2015
Dokumentnummer
NOR40143749