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Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (BB-SozPG)

Gliederung Fassung vom 28.12.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
  1. § 1
Abschnitt 2Sozialpläne für Bundesbeamte, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
  1. § 2Persönlicher Anwendungsbereich
  2. § 3Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
  3. § 4Ersatzbetrag und Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes
  4. § 5Vorruhestandsgeld
  5. § 6Zeitlicher Geltungsbereich
  6. § 7Beschäftigungsausmaß
  7. § 8Karenzurlaub
  8. § 9Leistungsorientierte Zuschläge
  9. § 10Übergangsbestimmungen
Abschnitt 3Sozialpläne für Vertragsbedienstete, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
Persönlicher Anwendungsbereich
  1. § 11
  2. § 12
  1. § 13Vorruhestandsgeld
  2. § 14Zeitlicher Geltungsbereich
Abschnitt 4Sozialpläne für Bundesbeamte, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
  1. § 15Persönlicher Anwendungsbereich
  2. § 16Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
  3. § 17Vorruhestandsgeld
  4. § 18Zeitlicher Geltungsbereich
Abschnitt 5Sozialpläne für Vertragsbedienstete, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
Persönlicher Anwendungsbereich
  1. § 19
  2. § 20
  1. § 21Vorruhestandsgeld
  2. § 22Zeitlicher Geltungsbereich
Abschnitt 6Schlussbestimmungen
  1. § 23Verweisungen auf andere Bundesgesetze
  2. § 24Inkrafttreten
  3. § 25Übergangsbestimmungen
  4. § 26Vollziehung