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§ 13k BBG

Fassungen
ab 01.01.2018 — BGBl. I Nr. 155/2017
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 13k heute01.01.2018 BGBl. I Nr. 155/2017

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bundesbehindertengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13 k

Inkrafttretensdatum

01.01.2018BGBl. I Nr. 155/2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BBG

Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht

Text

Sitzungen des Ausschusses

Paragraph 13 k,

  1. Absatz eins,Die Sitzungen des Ausschusses werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens aber achtmal im Jahr. Der Ausschuss ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies unter schriftlicher Bekanntgabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt.
  2. Absatz 2,Die Einladungen an die Mitglieder sollen mit der Tagesordnung nach Möglichkeit eine Woche vor der Sitzung zugestellt werden.
  3. Absatz 3,Wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind, ist der Ausschuss bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Wurden die Mitglieder ordnungsgemäß geladen, ist der Ausschuss auch dann beschlussfähig, wenn nach Ablauf von 30 Minuten ab dem anberaumten Sitzungsbeginn weniger als die Hälfte der geladenen Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Absatz 4,Der Ausschuss hat aus seiner Mitte einen Schriftführer und dessen Stellvertreter zu wählen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu genehmigen ist. Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern ist eine Protokollausfertigung zu übermitteln.
  5. Absatz 5,Der Ausschuss hat sich eine Geschäftsordnung zu geben.
  6. Absatz 6,Der Ausschuss kann Fachleute mit beratender Stimme beiziehen.

Im RIS seit

14.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2017

Gesetzesnummer

10008713

Dokumentnummer

NOR40198318