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Art. 3 § 28 BEinstG

Fassungen
ab 01.01.1999 — BGBl. I Nr. 17/1999
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 § 28 heute01.01.1999 BGBl. I Nr. 17/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Behinderteneinstellungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3, Paragraph 28

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. I Nr. 17/1999

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BEinstG

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Text

Paragraph 28,

  1. Absatz eins,Die in auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, in der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999, geltenden Fassung erlassenen Verordnungen, mit denen die Pflichtzahl geändert wird Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1976,, 547 aus 1976,, 548 aus 1976,, 549 aus 1976,, 550 aus 1976,, 551 aus 1976,, 552 aus 1976,, 553 aus 1976,, 554 aus 1976,, 555 aus 1976,, 556 aus 1976,, 557 aus 1976,, 558 aus 1976,, 559 aus 1976,, 560 aus 1976,, 561 aus 1976,, 562 aus 1976,, 563 aus 1976,, 564 aus 1976,, 565 aus 1976,, 566 aus 1976,, 567 aus 1976,, 568 aus 1976,, 569 aus 1976,, 570 aus 1976,), abweichend von Paragraph eins, Absatz eins, festgesetzten Pflichtzahlen sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß
    1. Ziffer eins
      für das Kalenderjahr 1999
      1. Litera a
        statt einer Pflichtzahl von 45 eine solche von 41,
      2. Litera b
        statt einer Pflichtzahl von 40 eine solche von 37,
      3. Litera c
        statt einer Pflichtzahl von 35 eine solche von 33 und
      4. Litera d
        statt einer Pflichtzahl von 30 eine solche von 29;
    2. Ziffer 2
      für das Kalenderjahr 2000
      1. Litera a
        statt einer Pflichtzahl von 45 eine solche von 37,
      2. Litera b
        statt einer Pflichtzahl von 40 eine solche von 34,
      3. Litera c
        statt einer Pflichtzahl von 35 eine solche von 31 und
      4. Litera d
        statt einer Pflichtzahl von 30 eine solche von 28;
    3. Ziffer 3
      für das Kalenderjahr 2001
      1. Litera a
        statt einer Pflichtzahl von 45 eine solche von 33,
      2. Litera b
        statt einer Pflichtzahl von 40 eine solche von 31,
      3. Litera c
        statt einer Pflichtzahl von 35 eine solche von 29 und
      4. Litera d
        statt einer Pflichtzahl von 30 eine solche von 27;
    4. Ziffer 4
      für das Kalenderjahr 2002
      1. Litera a
        statt einer Pflichtzahl von 45 eine solche von 29,
      2. Litera b
        statt einer Pflichtzahl von 40 eine solche von 28,
      3. Litera c
        statt einer Pflichtzahl von 35 eine solche von 27 und
      4. Litera d
        statt einer Pflichtzahl von 30 eine solche von 26;
    5. Ziffer 5
      für das Kalenderjahr 2003
      1. Litera a
        statt einer Pflichtzahl von 45 eine solche von 25,
      2. Litera b
        statt einer Pflichtzahl von 40 eine solche von 25,
      3. Litera c
        statt einer Pflichtzahl von 35 eine solche von 25 und
      4. Litera d
        statt einer Pflichtzahl von 30 eine solche von 25
    gilt. Diese Verordnungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft. Sie sind in der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999, geltenden Fassung zuletzt für den Monat Dezember 1998, in der im ersten Satz unter Ziffer eins, angeführten Fassung zuletzt für den Monat Dezember 1999, in der im ersten Satz unter Ziffer 2, angeführten Fassung zuletzt für den Monat Dezember 2000, in der im ersten Satz unter Ziffer 3, angeführten Fassung zuletzt für den Monat Dezember 2001, in der im ersten Satz unter Ziffer 4, angeführten Fassung zuletzt für den Monat Dezember 2002 und in der im ersten Satz unter Ziffer 5, angeführten Fassung zuletzt für den Monat Dezember 2003 anzuwenden.
  2. Absatz 2,Die Vorschriften der Paragraphen eins, 4, Absatz 4, 9 a, Absatz eins, in der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1999, geltenden Fassung sind zuletzt für den Monat Dezember 1998 anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2023

Gesetzesnummer

10008253

Dokumentnummer

NOR12116796

Alte Dokumentnummer

N6199956650L