Norm BFG 2019× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2019 (BFG 2019) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2019 — BGBl. I Nr. 19/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2019 BGBl. I Nr. 19/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenBewilligungArt. 1Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 2Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 3Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 4Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 5Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungenohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 7Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen undÜberschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 8Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowieUmschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 9HaftungsübernahmenArt. 10Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 11Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 12PersonalplanArt. 13VerweisungenArt. 14VollziehungArt. 15Inkrafttreten, Geltungsdauer und ÜbergangsbestimmungenArt. 16AnlagenAnl. 1Allgemeine Hinweise | Gliederungselemente des BundesvoranschlagesAnl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2019Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2019Anl. 4Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013