Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundesfinanzgesetz 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 22/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Gilt für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 (vgl. Art. XVI).Gilt für die Zeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 vergleiche Artikel römisch sechzehn,).
Text
Anlage IAnlage römisch eins
Allgemeine Hinweise
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2025
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2025 als PDF dokumentiert)Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2025 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2025
Dokumentnummer
NOR40270165