Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesfinanzgesetz 2028
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 55/2026Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
gilt für die Zeit vom 1.1.2028 bis 31.12.2028 (vgl. Art. XVI)gilt für die Zeit vom 1.1.2028 bis 31.12.2028 vergleiche Artikel römisch sechzehn,)
Text
Anlage IAnlage römisch eins Allgemeine Hinweise
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2028
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2028 als PDF dokumentiert)Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2028 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026
Dokumentnummer
NOR40279985