Rechtstracker.at

Anl. 9 BilDokG 2020

Fassungen
ab 01.09.2022 — BGBl. I Nr. 20/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 9 heute01.09.2022 BGBl. I Nr. 20/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bildungsdokumentationsgesetz 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

01.09.2022BGBl. I Nr. 20/2021

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BilDokG 2020

Index

70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht

Text

Anlage 9, zu Paragraph 15, Absatz 3 Verarbeitung von Daten hinsichtlich der Bildungs- und Erwerbskarrieren:

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat folgende Daten gemäß Paragraph 15, Absatz 3, schülerinnen- und schülerbezogen zu verarbeiten:

  1. Ziffer eins
    Daten hinsichtlich der Bildungskarrieren:
    1. Litera a
      das bPK-BF in verschlüsselter Form und das bPK-AS,
    2. Litera b
      das Geschlecht,
    3. Litera c
      das Alter bei Abschluss bzw. Wechsel/Abbruch,
    4. Litera d
      bis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte, sowie bis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen der Schülerin oder des Schülers,
    5. Litera e
      die Schulkennzahl des Schulstandortes,
    6. Litera f
      den Urbanisierungsgrad des Schulstandortes,
    7. Litera g
      das Schuljahr des Abschlusses,
    8. Litera h
      bei Wechsel/Abbrüchen: die zuletzt besuchte Schulstufe vor dem Wechsel/Abbruch,
    9. Litera i
      die besuchte Schulart und Schulform/Hochschule und Ausbildung in zumindest drei Einzeljahren nach dem Auftreten eines Ausgangsereignisses,
    10. Litera j
      bei Abschlüssen: der Abbruch der Folgeausbildung,
    11. Litera k
      bei Abbrüchen: Art des Abbruchs,
    12. Litera l
      die Schulart und Schulform/hochschulische Ausbildung des nachfolgenden Abschlusses und
    13. Litera m
      die Anzahl der nachfolgenden Wechsel von Folgeausbildungen;
  2. Ziffer 2
    Daten hinsichtlich der Erwerbskarrieren in folgender Differenzierung:
    1. Litera a
      das bPK-AS,
    2. Litera b
      das Geschlecht,
    3. Litera c
      das Alter bei Abschluss bzw. Wechsel/Abbruch,
    4. Litera d
      bis zu drei Erstsprachen, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erfolgte, sowie bis zu drei im Alltag gebrauchte Sprachen der Schülerin oder des Schülers und
    5. Litera e
      der Arbeitsmarktstatus.

Schlagworte

Bildungskarriere

Im RIS seit

25.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2021

Gesetzesnummer

20011451

Dokumentnummer

NOR40230974