Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 100/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2026Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 40fParagraph 40 f
Text
Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
§ 40f.Paragraph 40 f,
(1)Absatz eins,Die FMA hat die Strategien, Prozesse und Meldeverfahren zu überprüfen, die von der BV-Kasse festgelegt wurden, um den Vorschriften dieses Bundesgesetzes nachzukommen. Sie hat dabei auf die Größenordnung, die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der BV-Kassen Bedacht zu nehmen.
(2)Absatz 2,Bei der Überprüfung gemäß Abs. 1 hat die FMA zu berücksichtigen, unter welchen Rahmenbedingungen die BV-Kasse ihren Tätigkeiten nachgeht und ob Schlüsselfunktionen oder sonstige Tätigkeiten gemäß § 23d an Dritte übertragen werden. Die FMA hat insbesondere Folgendes zu überprüfen:Bei der Überprüfung gemäß Absatz eins, hat die FMA zu berücksichtigen, unter welchen Rahmenbedingungen die BV-Kasse ihren Tätigkeiten nachgeht und ob Schlüsselfunktionen oder sonstige Tätigkeiten gemäß Paragraph 23 d, an Dritte übertragen werden. Die FMA hat insbesondere Folgendes zu überprüfen:
Die qualitativen Anforderungen an das Unternehmensführungssystem;
die für die BV-Kasse oder die Veranlagungsgemeinschaft bestehenden Risiken;
die Fähigkeit der BV-Kasse, diese Risiken zu beurteilen und damit umzugehen.
(3)Absatz 3,Die FMA hat angemessene Aufsichtsinstrumente einschließlich Stresstests einzusetzen, mit denen sie eine Verschlechterung der Finanzlage von BV-Kassen erkennen, sowie die von einer BV-Kasse ergriffenen Abhilfemaßnahmen überwachen kann.
(4)Absatz 4,Die FMA hat für die Überprüfung gemäß Abs. 1 einen Prüfplan zu erstellen.Die FMA hat für die Überprüfung gemäß Absatz eins, einen Prüfplan zu erstellen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2026
Dokumentnummer
NOR40280946