Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Buchpreisbindungsgesetz 2023
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 196/2022Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 196 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz dient dem Schutz von Büchern als Kulturgut. Es soll ein breites und qualitätvolles Angebot von Büchern, zu angemessenen Buchpreisen für die Öffentlichkeit sichern. Unter Bedachtnahme auf die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels soll durch die Festsetzung von Mindestpreisen für die Veräußerung an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher die hierfür nötige Vielfalt im Buchvertrieb durch eine große Zahl von Verkaufsstellen gewährleistet werden.
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2022
Dokumentnummer
NOR40248854