Norm BSVG× ▾× ‹›Gliederung § 408 BSVG In der Fassung ab 08.09.2000 nicht enthalten Fassungen — In der Fassung ab 08.09.2000 nicht enthalten —▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung § 408 heute05.07.2024 BGBl. I Nr. 65/2024 Stand am Anzeigen Gesamte Rechtsvorschrift Fassung vom 08.09.2000 (RIS)↗ ‹ § 0 am 08.09.2000