Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 10/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 81Paragraph 81
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
3. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
Arten der Leistungsbeschreibung
§ 81.Paragraph 81,
(1)Absatz eins,Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.
(2)Absatz 2,Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.
(3)Absatz 3,Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.
Schlagworte
Leistungsanforderung
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2015
Dokumentnummer
NOR40136433